Alford plea
Ein Schuldbekenntnis im US-amerikanischen Strafprozessrecht, bei dem der Angeklagte sich schuldig erklärt, ohne die Tat zuzugeben – eine prozessuale Besonderheit des Common Law.

Definition
Ein Alford plea ist ein Schuldbekenntnis im US-Strafprozess, bei dem der Angeklagte sich formell schuldig erklärt und die strafrechtlichen Konsequenzen akzeptiert, gleichzeitig aber seine tatsächliche Schuld bestreitet oder zumindest nicht eingesteht. Diese paradox erscheinende Konstellation ermöglicht es Angeklagten, eine Verurteilung zu akzeptieren, ohne ein moralisches oder faktisches Schuldeingeständnis abzulegen.
Die Rechtsfigur wurde durch die Entscheidung des U.S. Supreme Court im Fall North Carolina v. Alford aus dem Jahr 1970 etabliert. Das Gericht befand, dass ein solches Schuldbekenntnis verfassungsrechtlich zulässig ist, sofern eine ausreichende Tatsachengrundlage vorliegt, die eine Verurteilung rechtfertigen würde. Der Angeklagte muss verstehen, dass er trotz seines Unschuldsbekennens als schuldig behandelt wird und alle damit verbundenen Rechtsfolgen trägt.
In der Praxis tritt der Alford plea häufig im Kontext von Plea Bargaining auf. Angeklagte nutzen ihn, wenn sie zwar ihre Unschuld beteuern, aber die Beweislage gegen sie als so erdrückend einschätzen, dass eine Verurteilung bei einem Geschworenenprozess wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Durch das Schuldbekenntnis können sie oft eine mildere Strafe aushandeln und das Risiko einer deutlich härteren Verurteilung nach einem Trial vermeiden.
Der Alford plea unterscheidet sich vom regulären guilty plea dadurch, dass beim letzteren der Angeklagte seine Schuld aktiv eingesteht. Er unterscheidet sich auch vom nolo contendere plea, bei dem der Angeklagte die Anklage nicht bestreitet, aber ebenfalls kein Schuldeingeständnis abgibt – wobei nolo contendere in zivilrechtlichen Folge verfahren nicht als Schuldeingeständnis verwendet werden kann, während dies beim Alford plea durchaus möglich ist.
Nicht alle US-Bundesstaaten akzeptieren den Alford plea. Einige Jurisdiktionen lehnen ihn ab, da er als widersprüchlich oder als Untergrabung der Integrität des Justizsystems angesehen wird. Die Entscheidung, ob ein Gericht einen Alford plea akzeptiert, liegt letztlich beim zuständigen Richter, der die Freiwilligkeit des Bekenntnisses und die Beweislage prüfen muss.
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