Bandekonflikt
Konflikt zwischen rivalisierenden kriminellen Gruppen als Strafzumessungsfaktor im dänischen Recht

Definition
Bandekonflikt bezeichnet im dänischen Strafrecht eine Konfliktsituation zwischen rivalisierenden kriminellen Gruppen, typischerweise Banden, die als erschwerender Umstand bei der Strafzumessung berücksichtigt wird. Der Begriff ist keine eigenständige Straftat, sondern ein qualifikatorisches Element, das die Strafbarkeit bestehender Delikte verschärft.
Die rechtliche Grundlage findet sich in § 81 a des dänischen Strafgesetzes, der eine Straferhöhung vorsieht, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit einem Konflikt zwischen Personengruppen begangen wird. Die Vorschrift zielt darauf ab, bandenbezogene Kriminalität durch härtere Sanktionen einzudämmen und die öffentliche Sicherheit in Konfliktsituationen zwischen kriminellen Vereinigungen zu schützen.
In der Praxis wird der Begriff vor allem bei Gewalttaten, Waffendelikten und Brandstiftung angewendet, wenn diese im Kontext von Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Banden stehen. Entscheidend ist dabei der Gruppenbezug der Tat – sie muss durch Loyalität zur eigenen Gruppe motiviert sein oder den bestehenden Konflikt zwischen den Gruppen befeuern oder ausnutzen.
Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass ein tatsächlicher Konflikt zwischen identifizierbaren Gruppen besteht und die konkrete Straftat in diesem Kontext steht. Die Straferhöhung trägt dem erhöhten Gefährdungspotential Rechnung, das von eskalierenden Bandenkonflikten für die Allgemeinheit ausgeht.
