bandevold
Gewalttaten im Zusammenhang mit Bandenkriminalität – ein praxisbezogener Sammelbegriff für organisierte Gewalt zwischen rivalisierenden Gruppen

Definition
Bandevold (Bandengewalt) bezeichnet Gewalttaten, die im Rahmen von Bandenkonflikten oder organisierter Gruppenkriminalität begangen werden. Der Begriff ist keine eigenständige Straftatbestandsbezeichnung im dänischen Strafgesetzbuch, sondern ein in der Rechtspraxis, Medien und True Crime-Literatur verwendeter Sammelbegriff für Gewaltdelikte in kriminellen Milieus.
Strafrechtlich werden solche Handlungen nach den allgemeinen Gewaltbestimmungen des Straffelovens geahndet. Bei einfachen Körperverletzungen kommt § 244 zur Anwendung, während schwerwiegendere Fälle unter § 245 (schwere Körperverletzung) oder § 246 (besonders schwere Körperverletzung mit Todesfolge oder lebensgefährlichen Folgen) fallen können. Der organisierte oder bandenmäßige Charakter der Tat kann als strafschärfender Umstand berücksichtigt werden.
Typische Erscheinungsformen von Bandevold umfassen Schusswaffengewalt bei Bandenkriegen, gezielte Überfälle auf rivalisierende Gruppenmitglieder, Vergeltungsaktionen und Einschüchterungsgewalt. Die Täter handeln dabei häufig im Auftrag oder im Interesse ihrer kriminellen Organisation, was die gesellschaftliche Gefährlichkeit dieser Delikte erhöht.
In der kriminalistischen Praxis wird Bandevold als besondere Herausforderung betrachtet, da die Taten oft eine Spirale der Gewalt auslösen und ganze Stadtteile in Unsicherheit versetzen können. Die dänischen Behörden haben in den letzten Jahren verstärkte Maßnahmen gegen Bandenkriminalität ergriffen, wobei der Begriff Bandevold zur Kategorisierung und öffentlichen Kommunikation dieser spezifischen Kriminalitätsform dient.
