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Krimidex/banekriminalitet
KonzeptDänemark

banekriminalitet

Sammelbegriff für Straftaten im Zusammenhang mit rivalisierenden kriminellen Gruppen, insbesondere Rocker- und Bandenkonflikten, ohne eigenständige Legaldefinition im dänischen Strafrecht.

banekriminalitet — Krimidex illustration

Definition

Bandekriminalitet bezeichnet im dänischen Rechtskontext Straftaten, die im Zusammenhang mit organisierten kriminellen Gruppen, insbesondere Rockerbanden und anderen kriminellen Vereinigungen, begangen werden. Es handelt sich nicht um einen legaldefinierter Strafrechtsbegriff mit eigenem Tatbestand, sondern um einen gebräuchlichen Sammelbegriff für konfliktbezogene Kriminalität zwischen rivalisierenden Gruppen.

Die zentrale strafrechtliche Regelung findet sich in der Strafzumessungsvorschrift des Straffeloven § 81 a, die eine Strafschärfung vorsieht, wenn eine Straftat auf der Grundlage eines Konflikts zwischen Banden begangen wird oder geeignet ist, einen solchen Konflikt zu provozieren. Diese Norm ist keine eigenständige Deliktsdefinition, sondern eine strafforhøjelsesregel, die auf bereits bestehende Straftatbestände anwendbar ist.

Typische Erscheinungsformen der Bandekriminalität umfassen Gewaltdelikte wie Schießereien, Messerstechereien und andere Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen, aber auch Drogenhandel, Erpressung, Waffenbesitz und andere organisierte Kriminalitätsformen. Die Gruppendynamik und der Konfliktcharakter sind dabei wesentliche Merkmale, die diese Form der Kriminalität von Einzeltäterschaft unterscheiden.

Im True Crime-Kontext wird der Begriff meist verwendet, um organisierte, konfliktbezogene Gewalt- und Nebenkriminalität zwischen rivalisierenden Gruppen zu beschreiben. Die strafrechtliche Bewertung erfolgt jedoch stets anhand der konkret verwirklichten Straftatbestände in Verbindung mit der Strafschärfungsregel des § 81 a, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen der Bandenkonfliktbezogenheit erfüllt sind.

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banekriminalitet

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Faktenbox

Typ
Konzept
Jurisdiktion
Dänemark
Rechtsquelle
Straffeloven § 81 a
Zuletzt aktualisiert
22. Mai 2026