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Krimidex/bestilte drab
RechtsbegriffDänemark

bestilte drab

Situation, in der eine Person eine andere dazu bringt oder dafür bezahlt, einen Dritten zu töten

bestilte drab — Krimidex illustration

Definition

Ein bestiltes drab (Auftragsmord) liegt vor, wenn eine Person (der Auftraggeber) eine andere Person (den Auftragsmörder) dazu veranlasst, einen Dritten zu töten, typischerweise gegen Bezahlung oder andere Vorteile. Im dänischen Strafrecht existiert keine separate Strafnorm für Auftragsmord als eigenständiger Tatbestand. Stattdessen wird die Handlung nach den allgemeinen Bestimmungen über Totschlag und Beihilfe bzw. Anstiftung bestraft.

Der Auftraggeber wird in der Regel nach dem Grundsatz der Mittäterschaft oder Anstiftung zum Mord belangt. Die rechtliche Grundlage bildet Straffeloven § 237 über Totschlag in Verbindung mit den allgemeinen Regeln über Teilnahme an Straftaten. Sowohl der Auftragsmörder, der die Tat ausführt, als auch der Auftraggeber, der die Tat veranlasst oder ermöglicht hat, können wegen Mordes verurteilt werden.

Die Strafe für Beteiligung an einem Auftragsmord ist in Dänemark besonders schwerwiegend. Bei vorsätzlichem Totschlag sieht § 237 eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bis zu lebenslanger Haft vor. In der Praxis werden Auftragsmorde häufig mit den höchsten Strafen geahndet, da die Planung und das berechnende Element als besonders erschwerend gewertet werden.

Die Beweisführung bei Auftragsmorden gestaltet sich oft komplex, da die Verbindung zwischen Auftraggeber und Ausführendem nachgewiesen werden muss. Kommunikationsüberwachung, Finanzströme und Zeugenaussagen spielen dabei eine zentrale Rolle. Der Nachweis einer Vereinbarung oder eines Auftrags zwischen den Beteiligten ist entscheidend für die strafrechtliche Verfolgung beider Parteien.

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Faktenbox

Typ
Rechtsbegriff
Jurisdiktion
Dänemark
Rechtsquelle
Straffeloven § 237
Zuletzt aktualisiert
22. Mai 2026