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Krimidex/Betrug
RechtsbegriffDeutschland

Betrug

Vorsätzliche Täuschung über Tatsachen zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils durch Erregung eines Irrtums, der zu einer vermögensschädigenden Verfügung führt

Betrug — Krimidex illustration

Definition

Betrug ist ein Vermögensdelikt im deutschen Strafrecht, bei dem der Täter durch vorsätzliche Täuschung über Tatsachen bei einer anderen Person einen Irrtum erregt oder unterhält, sodass diese über ihr Vermögen verfügt und dadurch einen Schaden erleidet. Ziel des Täters ist es dabei, sich selbst oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Der objektive Tatbestand des Betrugs erfordert eine Täuschung über Tatsachen, die zu einem Irrtum beim Opfer führt. Dieser Irrtum muss kausal für eine Vermögensverfügung sein, durch die ein Vermögensschaden entsteht. Die Täuschung kann durch ausdrückliche Falschaussagen oder durch konkludentes Verhalten erfolgen, wobei auch pflichtwidriges Unterlassen eine Täuschung darstellen kann. Die Vermögensverfügung umfasst jede Handlung, die sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt.

Subjektiv setzt der Betrugstatbestand Vorsatz hinsichtlich aller objektiven Tatbestandsmerkmale voraus. Der Täter muss zudem die Absicht haben, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Diese Bereicherungsabsicht muss bereits bei der Täuschungshandlung vorliegen und den Vermögensschaden übersteigen.

Der Grundtatbestand wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bereits der Versuch ist strafbar. In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Als besonders schwere Fälle gelten unter anderem gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Betrug, das Herbeiführen eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes oder das Versetzen einer anderen Person in wirtschaftliche Not.

Betrug ist eines der häufigsten Straftaten in Deutschland und umfasst vielfältige Erscheinungsformen, von einfachen Warenbetrugsdelikten über Leistungsbetrug bis hin zu komplexen Anlage- und Kapitalanlagenbetrugsfällen. Die praktische Bedeutung des Betrugstatbestands wird durch seine Anwendbarkeit auf nahezu alle Lebensbereiche unterstrichen, in denen Vermögensverfügungen getätigt werden.

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Faktenbox

Typ
Rechtsbegriff
Jurisdiktion
Deutschland
Rechtsquelle
§ 263 StGB
Zuletzt aktualisiert
22. Mai 2026