bryllupsmord
Umgangssprachliche Bezeichnung für Tötungsdelikte im Kontext von Hochzeitsfeiern – kein eigenständiger Straftatbestand

Definition
"Bryllupsmord" ist keine juristische Fachbezeichnung, sondern ein im True-Crime-Bereich verwendeter Begriff für Morde, die während oder im unmittelbaren Zusammenhang mit Hochzeitsfeiern begangen werden. Es handelt sich nicht um einen eigenständigen Straftatbestand, weder im internationalen Strafrecht noch in nationalen Rechtsordnungen.
Strafrechtlich werden solche Taten nach den allgemeinen Tötungsdelikten des jeweils anwendbaren Rechts beurteilt. Der Umstand, dass die Tat während einer Hochzeit begangen wurde, begründet keinen besonderen Straftatbestand, kann aber bei der Strafzumessung als erschwerender Umstand berücksichtigt werden, etwa wenn die besondere Schutzlosigkeit der Opfer in einer Feiersituation ausgenutzt wurde.
Im U.S.-Bundesrecht ist die zentrale Norm für Morddelikte 18 U.S.C. § 1111, die Murder als rechtswidrige Tötung eines Menschen mit Vorsatz (malice aforethought) definiert. Diese Norm unterscheidet zwischen Murder im ersten Grad (mit Vorbedacht oder im Rahmen bestimmter Begleitdelikte) und Murder im zweiten Grad (alle übrigen vorsätzlichen Tötungen).
Die Bezeichnung "Bryllupsmord" dient in der medialen Berichterstattung und True-Crime-Literatur primär der Kategorisierung nach dem Tatkontext, nicht nach rechtlichen Kriterien. Sie ermöglicht die Gruppierung von Fällen mit ähnlichen Tatumständen, ohne dass daraus besondere Rechtsfolgen entstehen.
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