dobbelt statsborgerskab
Juridischer Status einer Person, die gleichzeitig Staatsangehörigkeit in zwei Staaten besitzt

Definition
Doppelte Staatsbürgerschaft liegt vor, wenn eine Person gleichzeitig Staatsangehöriger von zwei verschiedenen Staaten ist. Dieser Status entsteht entweder durch Geburt in einem Land mit ius soli-Prinzip bei gleichzeitiger Abstammung von Eltern mit anderer Staatsangehörigkeit, durch Einbürgerung ohne Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit oder durch nachträglichen Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit.
Im dänischen Recht wird die doppelte Staatsbürgerschaft durch das Staatsangehörigkeitsgesetz (lov om dansk indfødsret) geregelt. Seit der Gesetzesänderung 2015 gilt in Dänemark das Prinzip der Mehrstaatigkeit: Dänen können grundsätzlich die dänische Staatsangehörigkeit behalten, wenn sie eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben. Umgekehrt müssen Ausländer bei der Einbürgerung in Dänemark ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr zwingend aufgeben, sofern das Herkunftsland dies zulässt.
Im internationalen Strafrecht gewinnt die doppelte Staatsbürgerschaft praktische Bedeutung bei Fragen der Jurisdiktion, des diplomatischen Schutzes und der Auslieferung. Grundsätzlich kann jeder Staat seinen eigenen Staatsangehörigen schützen, was bei doppelter Staatsbürgerschaft zu konkurrierenden Ansprüchen führen kann. Bei Auslieferungsverfahren verweigern viele Staaten die Auslieferung eigener Staatsangehöriger, was bei Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft komplexe Rechtsfragen aufwirft.
Die Übertragung von Strafverfahren zwischen Staaten und die Vollstreckung ausländischer Urteile werden durch doppelte Staatsbürgerschaft ebenfalls beeinflusst. Ein Staat kann in der Regel nur gegenüber Personen tätig werden, zu denen eine hinreichende Anknüpfung besteht, wobei die Staatsangehörigkeit das stärkste Anknüpfungskriterium darstellt.
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