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Krimidex/drabsforsøg
RechtsbegriffDänemark

drabsforsøg

Versuchte Tötung einer Person, bei der die Tat nicht vollendet wird

drabsforsøg — Krimidex illustration

Definition

Drabsforsøg (Mordversuch) bezeichnet im dänischen Strafrecht den Versuch, eine andere Person vorsätzlich zu töten, wobei die Tat nicht vollendet wird. Es handelt sich um eine Straftat nach Straffeloven § 237 in Verbindung mit § 21 über Versuchshandlungen.

Nach § 21 des dänischen Strafgesetzbuchs kann bestraft werden, wer mit der Ausführung einer Straftat begonnen hat, diese aber nicht vollendet. Bei Drabsforsøg muss der Täter die Tötungshandlung eingeleitet haben, das Opfer überlebt jedoch. Die Strafbarkeit setzt voraus, dass der Täter mit Tötungsvorsatz gehandelt hat und die Handlung objektiv geeignet war, den Tod herbeizuführen.

Die Strafe für Drabsforsøg bemisst sich nach § 21 Abs. 2 und kann bis zu drei Viertel der für die vollendete Tat angedrohten Strafe betragen. Da Manddrab (Totschlag) nach § 237 mit Freiheitsstrafe zwischen fünf Jahren und lebenslänglich bestraft wird, kann ein Mordversuch entsprechend schwer geahndet werden.

In True Crime-Zusammenhängen wird der Begriff für Fälle verwendet, in denen Täter nachweislich versuchten, jemanden zu töten – etwa durch Schusswaffen, Messerstiche oder andere tödliche Gewalt – das Opfer aber überlebte, sei es durch medizinische Versorgung, Zufall oder das Eingreifen Dritter.

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drabsforsøg

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Faktenbox

Typ
Rechtsbegriff
Jurisdiktion
Dänemark
Rechtsquelle
Straffeloven § 237, § 21
Zuletzt aktualisiert
22. Mai 2026