fængsel
Freiheitsentziehende Strafe, bei der eine verurteilte Person in einer staatlich kontrollierten Einrichtung untergebracht wird. Eine der Hauptsanktionen im dänischen und internationalen Strafrecht.

Definition
Fængsel bezeichnet im rechtlichen Sinne eine freiheitsentziehende Strafe, bei der die verurteilte Person als Teil der Strafzumessung in einer staatlich kontrollierten Institution untergebracht wird. Diese Sanktionsform stellt eine der fundamentalen Strafen im modernen Rechtssystem dar.
Im dänischen Recht kann Fængsel nach der Straffeloven entweder auf Lebenszeit oder zeitlich befristet verhängt werden. Zeitlich befristete Freiheitsstrafen dürfen nicht unter 7 Tagen und nicht über 16 Jahren liegen. In Fällen, in denen das Gesetz eine Strafverschärfung vorsieht, kann die Strafe auf bis zu 20 Jahre ausgedehnt werden.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe erfolgt in dafür vorgesehenen Anstalten unter staatlicher Aufsicht. Der Begriff Fængsel umfasst dabei sowohl geschlossene als auch offene Vollzugsformen, abhängig von der Schwere der Tat und der Bewertung des individuellen Falls durch die Justiz.
Im Kontext von True Crime wird Fængsel als praktische Bezeichnung für eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe verwendet. International entspricht dies dem englischen Begriff "imprisonment" oder "prison sentence". Der Begriff bezeichnet dabei die verhängte Strafe selbst, nicht die physische Einrichtung oder eine eigenständige strafrechtliche Kategorie im internationalen Recht.
