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Krimidex/forsøg på manddrab
RechtsbegriffDänemark

forsøg på manddrab

Versuchte Tötung einer Person nach dänischem Strafrecht, bei der die Tathandlung begonnen, aber nicht vollendet wurde

forsøg på manddrab — Krimidex illustration

Definition

Forsøg på manddrab (versuchter Totschlag) liegt vor, wenn eine Person eine Handlung begonnen hat, die geeignet und bestimmt ist, den Tod eines anderen Menschen herbeizuführen, die Tötung jedoch nicht vollendet wird. Der Täter muss dabei mit Tötungsvorsatz gehandelt haben, das Opfer jedoch überlebt oder die Vollendung aus anderen Gründen ausgeblieben ist.

Nach dänischem Recht wird der Versuch gemäß § 21 des Strafgesetzbuchs bestraft, während die zugrundeliegende Straftat in § 237 geregelt ist. Die Vorschrift erfasst Fälle, in denen der Täter die Ausführung der Tat begonnen hat, diese aber nicht zur Vollendung gebracht wurde – etwa weil das Opfer gerettet wurde, die Tatmittel versagten oder der Täter von der weiteren Ausführung abließ.

Entscheidend ist das Vorliegen von Tötungsvorsatz (drabsforsæt). Der Täter muss den Tod des Opfers gewollt oder zumindest billigend in Kauf genommen haben. Dies unterscheidet den versuchten Totschlag von fahrlässiger Tötung, bei der kein Vorsatz vorliegt. Die Strafzumessung orientiert sich an der Schwere der versuchten Tat und kann je nach Umständen erheblich ausfallen.

In der Praxis werden unter diesem Begriff Fälle subsumiert, in denen etwa Schuss- oder Stichwaffen eingesetzt wurden, Würgeversuche stattfanden oder andere Handlungen mit erkennbarer Tötungsabsicht erfolgten, ohne dass der Tod des Opfers eintrat.

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forsøg på manddrab

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Faktenbox

Typ
Rechtsbegriff
Jurisdiktion
Dänemark
Rechtsquelle
Straffeloven § 237 i forbindelse med § 21
Zuletzt aktualisiert
22. Mai 2026