tilståelse
Erklärung einer beschuldigten Person, eine Straftat begangen zu haben – im Strafverfahren ein Beweismittel, dessen Beweiswert vom Gericht frei gewürdigt wird.

Definition
Ein Geständnis ist die Erklärung einer beschuldigten Person gegenüber Ermittlungsbehörden oder Gericht, eine ihr zur Last gelegte Straftat ganz oder teilweise begangen zu haben. Es stellt im Strafprozess ein Beweismittel dar, das jedoch keinen besonderen Beweiswert genießt und von den Gerichten nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung zu beurteilen ist.
Im dänischen Strafverfahren kann ein Geständnis sowohl in der polizeilichen Vernehmung als auch vor Gericht abgelegt werden. Die Beweiswirkung hängt von den konkreten Umständen ab: Ein detailliertes, mit objektiven Beweismitteln übereinstimmendes Geständnis hat höheres Gewicht als eine vage oder widersprüchliche Aussage. Das Gericht ist nicht verpflichtet, einem Geständnis zu folgen, sondern muss alle verfügbaren Beweise gegeneinander abwägen.
Rechtlich ist zwischen verschiedenen Formen zu unterscheiden: Ein vollständiges Geständnis umfasst alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale, während ein Teilgeständnis nur bestimmte Aspekte der Tat einräumt. Ein außergerichtliches Geständnis wird etwa gegenüber Dritten oder der Polizei abgelegt, ein gerichtliches direkt vor dem erkennenden Gericht.
Die Freiwilligkeit ist zentrale Voraussetzung für die Verwertbarkeit: Durch Zwang, Drohung oder unzulässige Vernehmungsmethoden erlangte Geständnisse sind grundsätzlich unverwertbar. Der Beschuldigte hat das Recht zu schweigen und darf nicht zur Selbstbelastung gezwungen werden. Diese prozessualen Schutzrechte gelten in allen rechtsstaatlichen Strafverfahren als fundamentale Garantien.
