hackerangreb
Unbefugter Angriff auf Computersysteme oder Netzwerke zur Überwindung von Sicherheitsmechanismen, Datendiebstahl oder Manipulation

Definition
Ein Hackerangreb bezeichnet einen unbefugten Zugriff auf oder Angriff gegen Computersysteme, Netzwerke oder Daten durch Überwindung technischer Sicherheitsvorkehrungen. Der Begriff ist keine eigenständige Rechtskategorie, sondern beschreibt ein Tatverhalten, das unter verschiedene Straftatbestände fallen kann.
Im deutschen Strafrecht wird das klassische Hacken primär durch § 202a StGB erfasst, der das Ausspähen von Daten unter Strafe stellt. Danach macht sich strafbar, wer sich unbefugt Zugang zu Daten verschafft, die nicht für ihn bestimmt und gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, indem er die Zugangssicherung überwindet. Die Vorschrift setzt voraus, dass technische oder elektronische Vorkehrungen tatsächlich überwunden werden.
Je nach Art und Ziel des Angriffs können weitere Straftatbestände einschlägig sein: § 202b StGB erfasst das Abfangen von Daten, § 303a StGB die Datenveränderung, § 303b StGB die Computersabotage. Bei gezielten Angriffen auf kritische Infrastrukturen oder im Zusammenhang mit Erpressungsversuchen kommen verschärfte Tatbestände zur Anwendung.
In den USA ist der zentrale Straftatbestand der Computer Fraud and Abuse Act in 18 U.S.C. § 1030 verankert. Diese Norm erfasst das unbefugte Eindringen in Computersysteme, insbesondere wenn es sich um Regierungssysteme, Finanzinstitute oder interstate commerce betrifft, sowie damit zusammenhängende Betrugshandlungen.
Die Strafverfolgung von Hackerangriffen gestaltet sich häufig schwierig, da Täter Anonymisierungstechniken nutzen, grenzüberschreitend agieren und digitale Spuren gezielt verwischen. Zudem ist die Abgrenzung zwischen strafbarem Hacken und erlaubten Sicherheitstests (Penetrationstests) im Einzelfall komplex und erfordert eine genaue Prüfung der Befugnislage.
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