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Krimidex/håndgranat
Rechtsbegriff

håndgranat

Tragbares Spreng- oder Splitterwurfgerät, das von Hand geworfen wird und bei Zündung eine Explosion auslöst. Im Strafrecht relevant als Waffen- oder Sprengmittel bei Gewalt- und Tötungsdelikten.

håndgranat — Krimidex illustration

Definition

Eine Handgranate ist ein tragbares Explosivgerät, das manuell geworfen wird und durch Zündmechanismus eine Detonation auslöst, die Splitter- oder Druckwirkung erzeugt. Sie gehört zu den militärischen Waffen und unterliegt in den meisten Rechtsordnungen strengen waffenrechtlichen Verboten für Zivilpersonen.

Im Strafrecht wird die Handgranate nicht als eigenständiger Tatbestand erfasst, sondern als Tatmittel bei der rechtlichen Bewertung von Gewalttaten. Ihr Einsatz kann je nach Kontext verschiedene Straftatbestände erfüllen: bei Tötungsdelikten als Mordwaffe, bei Kriegsverbrechen als verbotenes Kampfmittel gegen Zivilisten, oder bei terroristischen Anschlägen als Sprengmittel.

Im internationalen Strafrecht ist der Einsatz von Handgranaten gegen Zivilpersonen oder zivile Objekte als Kriegsverbrechen strafbar. Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs erfasst solche Handlungen in Artikel 8 über Kriegsverbrechen. Auch das US-amerikanische Recht sanktioniert den völkerrechtswidrigen Einsatz von Handgranaten als Kriegsverbrechen.

In True-Crime-Kontexten bezeichnet der Begriff konkret die verwendete Waffe bei realen Gewaltverbrechen. Die strafrechtliche Einordnung richtet sich nach der Tat selbst – etwa Mord, Totschlag oder terroristische Vereinigung – wobei die Verwendung einer Handgranate regelmäßig als besonders gefährliches Tatmittel und damit strafschärfend gewertet wird.

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Faktenbox

Typ
Rechtsbegriff
Rechtsquelle
Art. 8 Römisches Statut (IStGH), 18 U.S.C. § 2441
Zuletzt aktualisiert
22. Mai 2026