hyre-mord
Auftragsmord oder Mord gegen Bezahlung – eine besonders verwerfliche Form der vorsätzlichen Tötung, bei der ein Täter für die Ausführung des Mordes eine Gegenleistung erhält.

Definition
Hyre-mord, im Deutschen als Auftragsmord oder Lohnmord bezeichnet, liegt vor, wenn eine Person vorsätzlich einen anderen Menschen gegen Bezahlung oder eine andere Gegenleistung tötet. Diese Form des Mordes zeichnet sich durch das Zusammenwirken zweier Parteien aus: dem Auftraggeber, der den Mord in Auftrag gibt, und dem Auftragskiller, der die Tat gegen Entlohnung ausführt.
In den Vereinigten Staaten wird murder for hire nach bundesrechtlichen Bestimmungen verfolgt. Nach 18 U.S.C. § 1111 ist Mord definiert als "the unlawful killing of a human being with malice aforethought". Die Bundesgesetzgebung unterscheidet zwischen first degree murder (vorsätzlicher Mord mit Überlegung) und second degree murder (vorsätzlicher Mord ohne Überlegung). Auftragsmorde fallen regelmäßig unter first degree murder, da sie typischerweise vorsätzlich und mit Überlegung begangen werden.
Die spezifische bundesrechtliche Regelung für Auftragsmorde findet sich in 18 U.S.C. § 1958, die explizit "murder for hire" unter Strafe stellt. Diese Vorschrift erfasst sowohl denjenigen, der einen Mord in Auftrag gibt, als auch denjenigen, der ihn gegen Bezahlung ausführt oder sich bereit erklärt, ihn auszuführen. Die Strafandrohung reicht bis zur Todesstrafe oder lebenslanger Freiheitsstrafe.
Die besondere Verwerflichkeit des Auftragsmords liegt in der berechnenden, geschäftsmäßigen Art der Tatbegehung. Der Täter handelt nicht aus persönlichen Motiven wie Hass oder Rache, sondern aus reinem Gewinnstreben. Diese emotionale Distanz zum Opfer und die kalkulierte Planung werden strafverschärfend berücksichtigt. In vielen Rechtsordnungen gilt Auftragsmord als besonders schwerer Fall des Mordes und wird mit den höchsten Strafmaßen geahndet.


