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Krimidex/international strafferet
Rechtsbegriff

international strafferet

Rechtsregeln mit Auslandsbezug, die bestimmen, wann nationales Strafrecht auf grenzüberschreitende Taten anwendbar ist, sowie Völkerstrafrecht und internationale Rechtshilfe

international strafferet — Krimidex illustration

Definition

Internationales Strafrecht umfasst die strafrechtlichen Normen mit Auslandsbezug und regelt primär, wann deutsches Strafrecht bei Taten mit internationalem Bezug Anwendung findet. Es handelt sich nicht um ein einheitliches Rechtsgebiet, sondern um drei verschiedene Bereiche: das Strafanwendungsrecht, das Völkerstrafrecht und die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.

Das Strafanwendungsrecht legt fest, unter welchen Voraussetzungen deutsche Strafgerichte für Taten zuständig sind, die im Ausland begangen wurden oder einen Auslandsbezug aufweisen. Die zentralen Prinzipien sind das Territorialitätsprinzip (Taten im Inland), das aktive Personalitätsprinzip (deutsche Täter im Ausland), das passive Personalitätsprinzip (deutsche Opfer) und das Weltrechtsprinzip bei besonders schweren Verbrechen.

Das Völkerstrafrecht befasst sich mit den schwersten Verbrechen von internationaler Tragweite: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression. Diese Straftaten verletzen fundamentale Rechtsgüter der internationalen Gemeinschaft und können sowohl vor nationalen Gerichten als auch vor internationalen Strafgerichten wie dem Internationalen Strafgerichtshof verfolgt werden.

Die internationale Rechtshilfe regelt die Zusammenarbeit zwischen Staaten bei der Verfolgung grenzüberschreitender Straftaten. Dazu gehören die Auslieferung von Beschuldigten, die gegenseitige Amtshilfe bei Ermittlungen, die Vollstreckung ausländischer Urteile und der Informationsaustausch zwischen Justizbehörden verschiedener Länder.

In der deutschen Rechtspraxis sind insbesondere die Fälle relevant, in denen deutsche Staatsangehörige im Ausland Straftaten begehen oder ausländische Täter in Deutschland für im Ausland begangene Taten zur Verantwortung gezogen werden sollen. Das Weltrechtsprinzip ermöglicht dabei die Verfolgung schwerster Verbrechen unabhängig vom Tatort oder der Staatsangehörigkeit der Beteiligten.

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Faktenbox

Typ
Rechtsbegriff
Rechtsquelle
StGB §§ 3-7, 9; VStGB § 1; 18 U.S.C. § 1091
Zuletzt aktualisiert
22. Mai 2026