klanforbrydelse
Kein etablierter Rechtsbegriff im internationalen oder US-amerikanischen Strafrecht. Der dänische Begriff bezeichnet Verbrechen, die mit kulturellen oder familiären Ehrbegriffen in geschlossenen Gemeinschaften verbunden sind.

Definition
"Klanforbrydelse" ist kein definierter Begriff im internationalen Strafrecht, im Rome Statute des Internationalen Strafgerichtshofs oder im U.S. Code. Das internationale Strafrecht kennt ausschließlich die Kernverbrechen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression. Diese sind in den Artikeln 5 bis 8 des Rome Statute abschließend geregelt.
Der Begriff "Klanforbrydelse" stammt aus dem skandinavischen Sprachraum, insbesondere dem Dänischen, und bezeichnet umgangssprachlich Straftaten, die innerhalb geschlossener Familien- oder Clanstrukturen begangen werden und oft mit kulturell geprägten Ehrbegriffen verbunden sind. Juristisch handelt es sich dabei um gewöhnliche Straftaten wie Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung oder Totschlag, die nach den allgemeinen Strafgesetzen des jeweiligen Landes verfolgt werden.
In der kriminologischen und medialen Diskussion wird der Begriff verwendet, um Taten zu beschreiben, bei denen familiäre oder Clan-Loyalitäten eine Rolle spielen, etwa bei sogenannten Ehrenmorden, Zwangsverheiratungen oder Vergeltungsaktionen. Diese Taten werden jedoch nicht als eigenständige Deliktsgruppe klassifiziert, sondern fallen unter bestehende Straftatbestände.
Im Kontext organisierter Kriminalität können Straftaten innerhalb von Clan-Strukturen unter Gesetze zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität fallen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Auch hier existiert jedoch keine spezifische Kategorie "Klanforbrydelse".
Verwandte Einträge
Verwandte Artikel
Noch keine verwandten Artikel.