kontraktdrab
Umgangssprachliche Bezeichnung für ein in Auftrag gegebenes Tötungsdelikt, die im dänischen Strafrecht keine eigenständige Rechtskategorie darstellt

Definition
Ein Kontraktdrab (Auftragsmord) ist keine eigenständige Straftat im dänischen Recht, sondern wird nach den allgemeinen Bestimmungen über Totschlag (manddrab) und Mittäterschaft bewertet. Die strafbare Handlung fällt unter Straffeloven § 237, die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen unter Strafe stellt.
Bei einem sogenannten Auftragsmord sind typischerweise mindestens zwei Personen beteiligt: der Auftraggeber und der Ausführende. Beide können nach den Regeln über Täterschaft und Teilnahme strafrechtlich verfolgt werden. Der Auftraggeber macht sich der Anstiftung oder Mittäterschaft schuldig, während der Ausführende als unmittelbarer Täter des Totschlags gilt.
Die Tatsache, dass ein Tötungsdelikt gegen Bezahlung oder im Auftrag begangen wurde, kann als straferschwerender Umstand bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Die besondere Verwerflichkeit liegt in der kalkulierten, planmäßigen Vorgehensweise und der kriminellen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Ausführendem.
Im dänischen Strafrecht gibt es somit keine separate Paragraph für Auftragsmorde. Die Strafverfolgung erfolgt nach den bestehenden Vorschriften über Tötungsdelikte in Verbindung mit den allgemeinen Regeln über strafbare Beteiligung mehrerer Personen an einer Straftat.
