landsretten
Regionale Berufungsgerichte in Dänemark, die als zweite Instanz zwischen Amtsgerichten (byret) und Oberstem Gerichtshof (Højesteret) stehen

Definition
Landsretten bezeichnet die regionalen Berufungsgerichte im dänischen Justizsystem, die Rechtsmittel gegen Urteile der erstinstanzlichen Amtsgerichte (byretter) verhandeln. In Dänemark existieren zwei Landsgerichte: Østre Landsret (Ostdänisches Landesgericht) mit Sitz in Kopenhagen für die östlichen Regionen und Vestre Landsret (Westdänisches Landesgericht) mit Sitz in Viborg für die westlichen Landesteile einschließlich Jütland.
Die Landsgerichte fungieren als zweite Instanz in Zivil- und Strafsachen. In Strafsachen prüfen sie sowohl Rechts- als auch Tatsachenfragen und können neue Beweise zulassen. Die Verhandlungen erfolgen in der Regel durch einen Richtersenat, wobei bei schweren Strafverfahren auch Geschworene oder Schöffen hinzugezogen werden können. Gegen Urteile der Landsgerichte kann unter bestimmten Voraussetzungen Revision beim Højesteret (Obersten Gerichtshof) eingelegt werden.
Die rechtliche Grundlage für Organisation und Zuständigkeit der Landsgerichte bildet das dänische Retsplejeloven (Rechtspflegegesetz). Im Kontext von True Crime spielen die Landsgerichte eine wichtige Rolle, da spektakuläre Kriminalfälle häufig in der Berufungsinstanz erneut verhandelt werden und dabei oft zusätzliche mediale Aufmerksamkeit erhalten. Die Landsgerichte sind integrale Bestandteile des dänischen Rechtssystems und gewährleisten die zweistufige gerichtliche Überprüfung in bedeutenden Strafsachen.
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