lejedrab
Drab begået mod betaling eller anden form for vederlag. Ikke en selvstændig juridisk gerningsbetegnelse, men en beskrivende betegnelse for motivet bag drabet.

Definition
Lejedrab bezeichnet im dänischen Sprachgebrauch einen Auftragsmord – eine Tötung, die gegen Bezahlung oder eine andere Form der Gegenleistung ausgeführt wird. Der Begriff ist keine eigenständige strafrechtliche Tatbestandsbezeichnung im dänischen Strafrecht, sondern wird deskriptiv verwendet, um die besondere Motivlage und das Auftragsverhältnis zu charakterisieren.
Juristisch wird ein Lejedrab als Totschlag nach § 237 des dänischen Strafgesetzbuchs (Straffeloven) beurteilt. Die Tatsache, dass der Täter für seine Tat bezahlt wurde, stellt keinen separaten Straftatbestand dar, kann aber als erschwerender Umstand bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Sowohl der ausführende Täter als auch der Auftraggeber können nach den allgemeinen Regeln über Teilnahme und Anstiftung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Der Auftraggeber macht sich typischerweise der Anstiftung zum Totschlag schuldig, was nach dänischem Recht grundsätzlich genauso strafbar ist wie die eigentliche Tatausführung. Die Zahlung eines Honorars oder die Vereinbarung einer anderen Gegenleistung dokumentiert dabei oft die Ernsthaftigkeit der kriminellen Absicht und die Planmäßigkeit der Tat.
Im True-Crime-Kontext wird der Begriff Lejedrab verwendet, um Fälle zu beschreiben, in denen eine Person gezielt einen Dritten damit beauftragt, eine andere Person zu töten. Diese Konstellation unterscheidet sich von spontanen oder affektbedingten Tötungen durch den hohen Grad an Vorsatz und Planung auf Seiten beider Beteiligter.
