Lejemordet på Millie Horn
Auftragsmord an Mildred Horn (1993) – Bundesstraftat nach US-amerikanischem Recht, bei der Lawrence Horn einen Auftragskiller anheuerte, um seine Ex-Frau und zwei weitere Personen ermorden zu lassen.

Definition
Der Fall "Lejemordet på Millie Horn" (Auftragsmord an Millie Horn) bezeichnet den Mordfall von 1993, bei dem Lawrence Horn strafrechtlich verurteilt wurde, weil er einen Auftragskiller beauftragt hatte, seine Ex-Frau Mildred "Millie" Horn und zwei weitere Personen zu töten. Die Tat erfolgte im Zusammenhang mit finanziellen Motiven, insbesondere Versicherungsleistungen und Vormundschaftsfragen bezüglich des gemeinsamen schwerstbehinderten Sohnes.
Strafrechtlich handelt es sich um ein sogenanntes "murder-for-hire" – einen Auftragsmord, bei dem der Auftraggeber nicht selbst die Tötung ausführt, sondern einen Dritten dafür bezahlt oder beauftragt. In den USA fällt eine solche Tat unter die Bundesstrafgesetzgebung, wenn zwischenstaatliche Kommunikationsmittel oder der zwischenstaatliche Handel genutzt werden, um den Mord zu planen oder durchzuführen.
Lawrence Horn wurde nach 18 U.S.C. § 1958 verurteilt, der die Nutzung zwischenstaatlicher Einrichtungen zur Begehung eines Auftragsmordes unter Strafe stellt. Diese Vorschrift erfasst nicht nur den ausführenden Täter, sondern auch Anstifter, Auftraggeber und Mittäter. Die Strafbarkeit umfasst sowohl den vollendeten Mord als auch Versuchshandlungen.
Der Fall erlangte auch mediale Aufmerksamkeit, weil er als Inspiration für rechtliche Diskussionen über Produkthaftung diente: Ein Mordhandbuch, das der Täter möglicherweise benutzte, führte zu Gerichtsverfahren gegen den Verlag. Strafrechtlich ist der Fall jedoch primär bedeutsam als Beispiel für die bundesstrafrechtliche Verfolgung von Auftragsmorden unter Einbeziehung moderner Kommunikationsmittel und zwischenstaatlicher Tatbestandsmerkmale.
In rechtsvergleichender Perspektive entspricht die Konstellation des Auftragsmordes in kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen typischerweise qualifizierten Mordmerkmalen (Habgier, niedrige Beweggründe) sowie Anstiftungs- oder Mittäterschaftsregelungen. Die US-amerikanische Bundesgesetzgebung schafft mit § 1958 eine eigenständige Strafnorm, die unabhängig von einzelstaatlichen Mordtatbeständen Anwendung findet, wenn der zwischenstaatliche Bezug gegeben ist.





