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Krimidex/livstidsfængsel
RechtsbegriffDänemark

livstidsfængsel

Tidsubegrenset Freiheitsstrafe im dänischen Strafrecht, bei der eine bedingte Entlassung frühestens nach 12 Jahren geprüft werden kann

livstidsfængsel — Krimidex illustration

Definition

Livstidsfængsel (lebenslange Freiheitsstrafe) ist die schwerste Strafform im dänischen Strafrecht und bezeichnet eine zeitlich unbegrenzte Haftstrafe, die theoretisch bis zum Lebensende andauern kann. Im Gegensatz zu zeitlich befristeten Freiheitsstrafen hat die lebenslange Haft kein festgelegtes Enddatum.

Die Regelung zur bedingten Entlassung bei lebenslanger Haft ist in Paragraph 41 des dänischen Strafgesetzbuchs (Straffeloven) festgelegt. Demnach kann eine Entlassung auf Bewährung frühestens geprüft werden, nachdem die verurteilte Person mindestens 12 Jahre der Strafe verbüßt hat. Die Entscheidung über eine mögliche Bewährungsentlassung liegt beim Justizministerium oder der vom Ministerium ermächtigten Behörde. Eine automatische Freilassung nach Ablauf der Mindestverbüßungszeit erfolgt nicht – es handelt sich lediglich um den frühestmöglichen Zeitpunkt für eine Prüfung.

Lebenslange Freiheitsstrafen werden in Dänemark für besonders schwere Verbrechen verhängt, typischerweise bei Mord, schweren Tötungsdelikten oder äußerst gravierenden Gewaltverbrechen. Die tatsächliche Verbüßungsdauer kann daher erheblich variieren und hängt von einer individuellen Bewertung ab, bei der unter anderem die Schwere der Tat, das Verhalten während der Haft und die Rückfallgefahr berücksichtigt werden.

In der True Crime-Berichterstattung über dänische Kriminalfälle markiert die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe den juristischen Höhepunkt bei der Ahndung der schwersten Verbrechen im dänischen Rechtssystem.

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Faktenbox

Typ
Rechtsbegriff
Jurisdiktion
Dänemark
Rechtsquelle
Straffeloven § 41
Zuletzt aktualisiert
22. Mai 2026