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Krimidex/mediebedrageri
Rechtsbegriff

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Betrugshandlungen, die unter Verwendung von Medien, elektronischer Kommunikation oder digitalen Plattformen begangen werden – kein eigenständiger juristischer Fachbegriff, sondern beschreibende Bezeichnung für verschiedene Betrugsformen

mediebedrageri — Krimidex illustration

Definition

Medienbetrug bezeichnet im True-Crime-Kontext Betrugshandlungen, die über Medienkanäle, elektronische Kommunikationsmittel oder digitale Plattformen durchgeführt oder verbreitet werden. Es handelt sich dabei nicht um einen fest definierten strafrechtlichen Tatbestand, sondern um eine deskriptive Sammelbezeichnung für verschiedene Erscheinungsformen des Betrugs, bei denen Medien als Werkzeug oder Verbreitungsweg dienen.

In der US-amerikanischen Rechtspraxis fällt diese Form der Kriminalität häufig unter Wire Fraud, der die betrügerische Nutzung elektronischer Kommunikation über Staatsgrenzen hinweg unter Strafe stellt. Die Strafbarkeit setzt voraus, dass ein vorsätzlicher Betrugsplan existiert und elektronische Kommunikationsmittel wie Telefon, Internet, Fernsehen oder Radio zur Durchführung genutzt werden. Der Tatbestand erfasst sowohl klassische Telefonbetrügereien als auch moderne Phishing-Attacken, Online-Investment-Schemes und Social-Media-Betrügereien.

In der deutschen Rechtsordnung würden entsprechende Handlungen in der Regel als Betrug nach § 263 StGB verfolgt, wobei die Nutzung von Medien oder elektronischen Kommunikationsmitteln als Tatmittel gewertet wird. Die mediale Komponente kann strafverschärfend wirken, insbesondere wenn durch die Reichweite der Medien eine Vielzahl von Personen geschädigt wurde oder werden sollte.

In der True-Crime-Berichterstattung umfasst der Begriff häufig spektakuläre Fälle, in denen Täter soziale Medien, Streaming-Plattformen oder traditionelle Massenmedien gezielt nutzten, um Opfer zu täuschen, falsche Identitäten aufzubauen oder Vertrauen zu erschleichen. Die mediale Inszenierung kann dabei sowohl Tatmittel als auch Teil der betrügerischen Strategie sein, etwa wenn gefälschte Online-Personas oder manipulierte Inhalte zur Täuschung eingesetzt werden.

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Faktenbox

Typ
Rechtsbegriff
Rechtsquelle
18 U.S.C. § 1343 (Wire Fraud, USA); § 263 StGB (Betrug, Deutschland)
Zuletzt aktualisiert
22. Mai 2026