mindreårig kriminalitet
Straftaten, die von Personen unter der strafrechtlichen Verantwortlichkeitsgrenze begangen werden, unterliegen in den meisten Rechtsordnungen besonderen Verfahrensregeln und milderen Sanktionen.

Definition
Mindreårig kriminalitet bezeichnet Straftaten, die von Personen begangen werden, die das gesetzlich festgelegte Alter der strafrechtlichen Verantwortlichkeit noch nicht erreicht haben. Die konkrete Altersgrenze variiert erheblich zwischen den Rechtsordnungen – sie liegt typischerweise zwischen 14 und 18 Jahren. In den meisten Ländern gelten für jugendliche Straftäter besondere Verfahrensregeln, die sich vom Erwachsenenstrafrecht unterscheiden und einen stärkeren Fokus auf Rehabilitation statt Bestrafung legen.
Im internationalen Strafrecht stellt sich bei grenzüberschreitenden Fällen die Frage der Jurisdiktion und der Anwendbarkeit besonderer Jugendschutzbestimmungen. Die UN-Kinderrechtskonvention legt fest, dass Minderjährige unter 18 Jahren nicht zum Tode verurteilt oder zu lebenslanger Haft ohne Aussicht auf Entlassung verurteilt werden dürfen. Viele Staaten haben zusätzlich eigene Regelungen zur Überstellung jugendlicher Straftäter und zur Anerkennung ausländischer Urteile gegen Minderjährige.
In den USA regelt der Juvenile Delinquency Act die bundesrechtliche Behandlung jugendlicher Straftäter. Diese Bestimmungen sehen vor, dass Jugendliche grundsätzlich in einem separaten System verfolgt werden, wobei Akten versiegelt werden können und alternative Sanktionsformen zur Verfügung stehen. Allerdings können in bestimmten schweren Fällen auch Minderjährige als Erwachsene angeklagt werden, was als "transfer to adult court" bezeichnet wird.
Im True-Crime-Kontext erregen Fälle von mindreårig kriminalitet besondere öffentliche Aufmerksamkeit, insbesondere wenn schwere Gewaltverbrechen von sehr jungen Tätern begangen werden. Die mediale Berichterstattung unterliegt jedoch häufig rechtlichen Beschränkungen zum Schutz der Identität minderjähriger Beschuldigter, wobei die konkreten Regelungen je nach Jurisdiktion unterschiedlich ausfallen.
