planlagt mord
Vorsätzliche Tötung mit vorheriger Planung und Überlegung

Definition
Planlagt mord bezeichnet eine vorsätzliche Tötungshandlung, die durch vorherige Überlegung, Planung und bewusste Entscheidung gekennzeichnet ist. Der Begriff wird primär im true crime-Kontext verwendet und entspricht dem angelsächsischen "premeditated murder", ist jedoch keine eigenständige, universell definierte Rechtskategorie.
Im deutschen Strafrecht findet sich die entsprechende Regelung in § 211 StGB, der Mord von Totschlag abgrenzt. Nach deutschem Recht liegt Mord vor, wenn der Täter aus niedrigen Beweggründen wie Habgier handelt, heimtückisch vorgeht oder die Tat begeht, um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken. Die Heimtücke setzt voraus, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt, was häufig eine gewisse Planung voraussetzt.
Im US-amerikanischen Bundesstrafrecht wird Mord in 18 U.S.C. § 1111 geregelt und zwischen first-degree murder und second-degree murder unterschieden. First-degree murder erfordert "malice aforethought" und umfasst insbesondere vorsätzliche, geplante Tötungen (premeditated murder). Die Planung muss nicht langfristig sein; auch eine kurze Bedenkzeit kann ausreichen, wenn eine bewusste Entscheidung zur Tötung getroffen wurde.
In der true crime-Literatur wird "planlagt mord" typischerweise verwendet, um Fälle zu beschreiben, in denen der Täter die Tat im Voraus konzipiert, Vorbereitungen getroffen und möglicherweise ein Alibi konstruiert hat. Dies steht im Gegensatz zu spontanen oder affektbedingten Tötungen, bei denen die Tatausführung ohne vorherige Überlegung erfolgt.
