recidivisme
Die Wiederholung strafbaren Verhaltens nach einer früheren Verurteilung; ein zentraler Faktor in der Strafzumessung und Kriminalpolitik

Definition
Recidivisme bezeichnet die Rückfälligkeit eines Täters, also das erneute Begehen einer Straftat nach einer bereits erfolgten strafrechtlichen Verurteilung. Der Begriff stammt aus dem lateinischen "recidivus" (wiederkehrend) und beschreibt ein Kernproblem der Strafrechtspflege: die Wiederholung kriminellen Verhaltens trotz staatlicher Sanktionierung.
In den meisten Rechtsordnungen gilt Recidivisme als strafschärfender Umstand. Die frühere Verurteilung signalisiert dem Gericht, dass mildere Sanktionen ihre Wirkung verfehlt haben und der Täter nicht von seinem Verhalten abgelassen hat. Dies rechtfertigt eine härtere Bestrafung, da die Spezialprävention – die Abschreckung des einzelnen Täters – offenbar gescheitert ist. Die konkrete Ausgestaltung variiert erheblich zwischen den Jurisdiktionen.
In der deutschen Strafrechtsdogmatik wird zwischen einfacher Wiederholung und qualifizierter Rückfälligkeit unterschieden. Während jede erneute Straftat nach Vorverurteilung technisch eine Wiederholungstat darstellt, greifen besondere Strafschärfungen oft nur bei bestimmten Bedingungen: etwa bei gleichartigen Delikten, bei Straftaten innerhalb einer bestimmten Bewährungszeit oder bei besonders schweren Vorverurteilungen. Das deutsche Recht kennt keine allgemeine Rückfallklausel mehr, sondern regelt Strafschärfungen tatbestandsspezifisch.
Im US-amerikanischen Recht existieren deutlich rigidere Rückfallregelungen. Three-Strikes-Gesetze in verschiedenen Bundesstaaten sehen nach der dritten schweren Straftat automatisch lebenslange Haftstrafen vor. Der Armed Career Criminal Act verschärft Strafen für Waffendelikte erheblich, wenn der Täter bereits wegen schwerer Gewalt- oder Drogendelikte vorbestraft ist. Diese Regelungen sind kriminalpolitisch umstritten, da sie auch bei verhältnismäßig geringen Delikten zu drakonischen Strafen führen können.
Recidivisme ist nicht nur ein juristischer, sondern auch ein kriminologischer Schlüsselbegriff. Rückfallquoten dienen als Indikator für die Wirksamkeit von Strafvollzug und Resozialisierungsmaßnahmen. Hohe Recidivismusraten werden häufig als Hinweis auf strukturelle Mängel im Justizsystem interpretiert – etwa unzureichende Therapieangebote, fehlende soziale Unterstützung nach Haftentlassung oder stigmatisierende Vorstrafen, die legale Lebenswege versperren. Die wissenschaftliche Erforschung von Rückfallmustern ist daher zentral für evidenzbasierte Kriminalpolitik.
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