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Krimidex/religiøse kulter
Konzept

religiøse kulter

Populärer Begriff für religiöse Gruppen mit extremer Kontrolle oder Gewalt; keine eigenständige Straftatbestandsbezeichnung im internationalen Strafrecht.

religiøse kulter — Krimidex illustration

Definition

Religiöse Kulter ist kein feststehender Rechtsbegriff im internationalen Strafrecht. Der Ausdruck beschreibt umgangssprachlich religiös geprägte Gemeinschaften mit geschlossener Struktur, starker Kontrolle über Mitglieder und häufig manipulativen oder gewalttätigen Praktiken. Strafrechtlich relevant werden solche Gruppen erst durch konkrete Straftatbestände wie Verfolgung, Folter, Mord, Freiheitsberaubung oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Im True-Crime-Kontext bezeichnet der Begriff typischerweise Sekten oder kultähnliche Organisationen, deren Führungspersonen systematische Straftaten begehen oder ihre Anhänger zu Straftaten veranlassen. Die juristische Bewertung erfolgt jedoch stets anhand der konkreten Tathandlungen, nicht aufgrund der religiösen Ausrichtung oder Organisationsform der Gruppe.

Internationale Strafverfolgung greift beispielsweise bei Völkermord, wenn eine religiöse Gruppe systematisch verfolgt und vernichtet werden soll. Das US-amerikanische Strafrecht definiert Völkermord unter anderem als vorsätzliche Handlungen zur Zerstörung einer religiösen Gruppe. Auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit können vorliegen, wenn religiös motivierte systematische Angriffe gegen die Zivilbevölkerung erfolgen.

Die Unterscheidung zwischen legitimer Religionsausübung und strafbaren Kulthandlungen erfolgt ausschließlich anhand objektiver Kriterien wie Gewaltanwendung, Freiheitsentziehung oder Verletzung fundamentaler Menschenrechte. Die religiöse Überzeugung selbst ist strafrechtlich irrelevant und durch Grundrechte geschützt.

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religiøse kulter

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Faktenbox

Typ
Konzept
Rechtsquelle
18 U.S.C. § 1091
Zuletzt aktualisiert
22. Mai 2026