retrial
Erneute gerichtliche Hauptverhandlung in derselben Strafsache nach bereits erfolgtem Urteil oder abgebrochenem Verfahren

Definition
Ein Retrial ist eine erneute Hauptverhandlung über denselben Straffall vor Gericht, nachdem bereits ein Urteil ergangen ist oder eine erste Verhandlung stattgefunden hat. Der Begriff stammt aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis und bezeichnet die vollständige Neuverhandlung einer Strafsache, bei der Beweise erneut vorgelegt, Zeugen erneut gehört und alle Verfahrensschritte wiederholt werden.
Ein Retrial kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden. Häufige Ursachen sind die Aufhebung eines Urteils durch eine höhere Instanz wegen Verfahrensfehlern, ein Mistrial (abgebrochenes Verfahren wegen schwerwiegender Mängel im Verfahrensablauf), das Auftauchen neuer entlastender oder belastender Beweise oder nachgewiesenes Fehlverhalten von Geschworenen, Anwälten oder dem Gericht. In manchen Fällen führen auch verfassungsrechtliche Verstöße wie die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren zur Anordnung einer erneuten Verhandlung.
Im US-amerikanischen Rechtssystem wird das Recht auf ein Retrial durch die Double Jeopardy Clause des Fünften Verfassungszusatzes begrenzt. Diese Klausel schützt Angeklagte davor, wegen derselben Straftat zweimal vor Gericht gestellt zu werden. Ein Retrial ist daher nur unter bestimmten Umständen zulässig, etwa wenn das erste Verfahren aus prozessualen Gründen abgebrochen wurde oder wenn der Angeklagte selbst Berufung einlegt.
In True-Crime-Fällen erlangt ein Retrial oft öffentliche Aufmerksamkeit, wenn jahrzehntealte Verurteilungen aufgrund neuer DNA-Beweise oder forensischer Methoden in Frage gestellt werden. Auch spektakuläre Fälle mit befangenen Geschworenen oder unterdrückten Beweismitteln führen regelmäßig zu erneuten Verhandlungen, die den ursprünglichen Ausgang des Verfahrens grundlegend ändern können.
