sociale medier
Online-Plattformen zur Veröffentlichung und zum Austausch nutzergenerierter Inhalte, die im Strafrecht relevant werden können, wenn dort strafbare Handlungen wie Drohungen, Beleidigungen oder Aufrufe verbreitet werden.

Definition
Soziale Medien sind internetbasierte Plattformen, die es Nutzern ermöglichen, eigene Inhalte zu erstellen, zu veröffentlichen und mit anderen zu teilen. Dazu gehören soziale Netzwerke, Blogs, Mikroblogs und vergleichbare digitale Kommunikationsdienste, bei denen der Austausch von Informationen, Meinungen und anderen Inhalten im Vordergrund steht.
Eine einheitliche rechtliche Definition des Begriffs existiert weder im dänischen noch im deutschen oder internationalen Strafrecht. Stattdessen wird der Begriff funktional verwendet, um digitale Kommunikationsumgebungen zu bescheiden, in denen Inhalte schnell und potenziell weitreichend verbreitet werden können. Die strafrechtliche Relevanz sozialer Medien ergibt sich vor allem daraus, dass dort veröffentlichte Inhalte unter bestimmten Voraussetzungen als öffentliche Äußerungen qualifiziert werden können.
Entscheidend für die rechtliche Bewertung ist dabei der Kreis der Personen, die Zugang zu den veröffentlichten Inhalten haben, sowie die potenzielle Reichweite der Verbreitung. Äußerungen, Drohungen, Aufrufe oder andere strafbare Inhalte auf sozialen Medien können je nach Zugänglichkeit und Verbreitungsgrad als öffentliche Kommunikation eingestuft werden, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Ein konkretes Beispiel aus der Schweiz zeigt, dass rassistische Äußerungen im Internet und in sozialen Netzwerken unter bestimmten Bedingungen nach Art. 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuchs strafbar sein können, sofern sie den Tatbestand der öffentlichen Äußerung erfüllen. Die Beurteilung der Öffentlichkeit hängt dabei von den konkreten Umständen der Veröffentlichung ab, insbesondere davon, ob der Inhalt für einen unbestimmten oder nur schwer bestimmbaren Personenkreis zugänglich ist.




