Stalking
Beharrliches Nachstellen oder Belästigen einer Person gegen deren Willen, das deren Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen geeignet ist.

Definition
Stalking bezeichnet im strafrechtlichen Kontext ein wiederholtes, unbefugtes Nachstellen, Aufsuchen oder Belästigen einer Person, das geeignet ist, deren Lebensführung schwerwiegend zu beeinträchtigen. Das Verhalten muss beharrlich erfolgen und gegen den erkennbaren Willen des Opfers gerichtet sein.
Im deutschen Strafrecht ist Stalking als Nachstellung in § 238 StGB normiert. Die Strafvorschrift erfasst verschiedene Tathandlungen: das Aufsuchen der räumlichen Nähe des Opfers, die Kontaktaufnahme über Kommunikationsmittel, die missbräuchliche Bestellung von Waren oder Dienstleistungen auf den Namen des Opfers sowie das Bedrohen von nahestehenden Personen. Seit der Gesetzesreform vom 10. März 2017 ist nicht mehr eine tatsächliche schwerwiegende Beeinträchtigung erforderlich, sondern es genügt die objektive Eignung der Handlungen, eine solche Beeinträchtigung herbeizuführen. Diese Verschärfung sollte Schutzlücken schließen, da zuvor resiliente Opfer, die sich äußerlich unbeeindruckt zeigten, nicht geschützt waren.
Im US-amerikanischen Bundesrecht ist Stalking in 18 U.S.C. § 2261A geregelt. Die Strafnorm erfasst das vorsätzliche, wiederholte Belästigen einer Person mit der Absicht oder dem Wissen, dass das Verhalten bei dieser begründete Todesangst oder die Furcht vor erheblichen körperlichen Verletzungen hervorruft. Bundesrechtlich ist die Vorschrift insbesondere bei bundesstaatenübergreifendem Stalking oder bei Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel über Staatsgrenzen hinweg anwendbar.
In True-Crime-Zusammenhängen umfasst Stalking typischerweise Verhaltensweisen wie wiederholtes Verfolgen, unerwünschte Telefonanrufe und Nachrichten, das Auflauern an Wohnung oder Arbeitsplatz, Überwachung durch technische Mittel sowie das Verbreiten privater Informationen. Die Opfer erleiden häufig erhebliche psychische Belastungen, entwickeln Angststörungen und müssen ihre Lebensgewohnheiten fundamental ändern. In schweren Fällen eskaliert Stalking zu körperlicher Gewalt oder Tötungsdelikten.
Kriminologisch werden verschiedene Stalker-Typen unterschieden: der zurückgewiesene Ex-Partner, der intimacy-suchende Stalker ohne vorherige Beziehung, der rachsüchtige Stalker sowie der Prädator-Stalker, der sein Opfer vor einem geplanten Sexualdelikt ausspioniert. Die Motivlagen reichen von verzweifelten Beziehungswünschen über Rachebedürfnisse bis zu pathologischen Wahnvorstellungen. Moderne Erscheinungsformen wie Cyberstalking nutzen digitale Technologien zur kontinuierlichen Überwachung und Belästigung und erschweren den Opferschutz erheblich.











