udnyttelse
Ausnutzung einer Schwäche, Abhängigkeit oder schutzbedürftigen Lage einer Person zu eigenem Vorteil oder zum Schaden des Betroffenen

Definition
Udnyttelse bezeichnet im strafrechtlichen Kontext die gezielte Ausnutzung einer Person, die sich in einer besonders schutzbedürftigen Situation befindet. Der Begriff umfasst die missbräuchliche Verwendung von Abhängigkeitsverhältnissen, Vertrauensstellungen oder psychischen wie physischen Schwächezuständen zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil der betroffenen Person.
Im dänischen Strafrecht erscheint der Begriff udnyttelse besonders häufig im Zusammenhang mit Menschenhandel, wo die Ausbeutung der Arbeitskraft oder die sexuelle Ausbeutung von Personen unter Strafe gestellt wird. Die Ausnutzung kann dabei durch verschiedene Mittel erfolgen, etwa durch Zwang, Täuschung, Ausnutzung einer Zwangslage oder durch Missbrauch einer Autoritätsposition.
Wesentliches Merkmal der udnyttelse ist die asymmetrische Machtposition zwischen Täter und Opfer. Der Täter nutzt bewusst die Unterlegenheit, Unerfahrenheit, Notlage oder psychische Disposition des Opfers aus, um dieses zu Handlungen zu bewegen oder in Situationen zu bringen, denen es unter normalen Umständen nicht zugestimmt hätte.
Im internationalen Kontext entspricht der Begriff weitgehend dem englischen "exploitation", wie es etwa im US-amerikanischen Recht bei 18 U.S.C. § 1591 im Zusammenhang mit Menschenhandel verwendet wird. Die rechtliche Bewertung und die konkreten Tatbestandsmerkmale der Ausnutzung hängen dabei stets von der jeweiligen nationalen Norm und dem spezifischen Deliktstatbestand ab.
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