ungdomskriminalitet
Straftaten, die von Jugendlichen begangen werden – ein sozial- und kriminalwissenschaftliches Phänomen, das im Jugendstrafrecht besonders behandelt wird

Definition
Ungdomskriminalitet bezeichnet Straftaten, die von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen werden. Der Begriff umfasst das gesamte Spektrum kriminellen Verhaltens junger Menschen, von Bagatelldelikten wie Ladendiebstahl über Körperverletzung bis hin zu schweren Gewaltverbrechen. In den meisten Rechtsordnungen wird zwischen verschiedenen Altersgruppen differenziert, wobei für Jugendliche besondere strafrechtliche Regelungen gelten, die dem Erziehungsgedanken Vorrang vor reiner Bestrafung einräumen.
Im deutschen Rechtsraum fallen unter Jugendkriminalität Straftaten von Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren, während für Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) das Jugendstrafrecht fakultativ angewendet werden kann. Die Besonderheit liegt in der Annahme, dass junge Straftäter entwicklungsbedingt andere Motive und geringere Unrechtseinsicht haben als Erwachsene, weshalb erzieherische Maßnahmen im Vordergrund stehen.
Kriminologische Forschung zeigt, dass Jugendkriminalität häufig episodenhaft auftritt und mit dem Erwachsenwerden abnimmt. Risikofaktoren umfassen soziale Benachteiligung, familiäre Probleme, Bildungsdefizite und den Einfluss delinquenter Peer-Groups. Die meisten jugendlichen Straftäter werden nicht zu Karrierekriminellen, sondern integrieren sich nach einer Phase der Delinquenz in die Gesellschaft.
Im internationalen Strafrecht existiert keine eigenständige Kategorie der Ungdomskriminalitet. Auch schwere Verbrechen wie Völkermord oder Kriegsverbrechen, die von Minderjährigen begangen werden, fallen unter die allgemeinen Tatbestände des Völkerstrafrechts. Der Internationale Strafgerichtshof hat allerdings keine Zuständigkeit für Personen unter 18 Jahren zum Zeitpunkt der Tatbegehung, unabhängig von der Schwere des Verbrechens.











