Uopklaret forsvinden af barn
Fälle vermisster Kinder, bei denen Aufenthaltsort und Schicksal ungeklärt bleiben und bei denen strafrechtliche, familienrechtliche oder behördliche Ermittlungen keine abschließende Klärung herbeigeführt haben.

Definition
Ein ungeklärtes Verschwinden eines Kindes liegt vor, wenn ein Minderjähriger vermisst wird und weder sein Aufenthaltsort noch die Umstände seines Verschwindens geklärt werden konnten. Solche Fälle bilden keine eigenständige Rechtskategorie, sondern können je nach Sachverhalt unterschiedliche Rechtsbereiche berühren: Strafrecht bei Verdacht auf Entführung oder Tötungsdelikte, Familienrecht bei internationalem Sorgerechtsstreit oder Verwaltungsrecht bei Vermisstenmeldungen.
Im internationalen Kontext spielt das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 eine zentrale Rolle, wenn ein Kind grenzüberschreitend rechtswidrig verbracht oder zurückgehalten wurde. Das Übereinkommen verpflichtet Vertragsstaaten zur umgehenden Rückführung des Kindes in den Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts. Es gilt jedoch nur für Fälle, in denen das Sorgerecht verletzt wurde, nicht für kriminelle Entführungen durch Dritte.
In den USA stellt die internationale elterliche Kindesentführung nach 18 U.S.C. § 1204 einen Bundesstraftatbestand dar, wenn ein Kind unter 16 Jahren aus den Vereinigten Staaten entfernt oder im Ausland von der Rückkehr abgehalten wird mit der Absicht, das Sorgerecht zu verhindern. Die Strafandrohung beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Ungeklärte Fälle zeichnen sich dadurch aus, dass trotz polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen weder Täter identifiziert noch das Schicksal des Kindes aufgeklärt werden konnte. Sie bleiben häufig über Jahre oder Jahrzehnte in den Akten der Vermisstenstellen und werden bei neuen Hinweisen oder durch Cold-Case-Einheiten wieder aufgegriffen. Die Verjährung ist bei schweren Straftaten gegen Kinder in vielen Rechtsordnungen ausgesetzt oder erst ab Volljährigkeit des Opfers beginnend.
Die Ermittlungsmethoden umfassen klassische Polizeiarbeit, öffentliche Fahndungen, forensische Untersuchungen und zunehmend auch DNA-Datenbanken sowie digitale Spurenanalyse. Internationale Zusammenarbeit erfolgt über Interpol, Europol und bilaterale Rechtshilfeabkommen.

