Marianne Bachmeier betrat am 20. März 1981 das Schwurgericht des Landgerichts Lübeck in Schleswig-Holstein mit einer geladenen Beretta-Pistole in der Tasche. Vor den Augen der Richter, Anwälte und Zuschauer zog sie die Waffe und feuerte sechs Schüsse auf Klaus Wolfgang Grabowski ab — den Mann, der ihre siebenjährige Tochter Anna Felchle vergewaltigt und erwürgt hatte. Zwei Kugeln trafen Grabowski tödlich in Herz und Lunge. Die Mutter wurde zur Richterin im eigenen Fall.
Der Mord an Anna Felchle
Am 5. Februar 1980 verschwand die siebenjährige Anna aus ihrer Heimatstadt in Hessen. Ihr Körper wurde in Langenholzhausen bei Kassel gefunden. Klaus Grabowski, ein vorbestrafter Sexualstraftäter, gestand die Vergewaltigung und Ermordung des Kindes. Der Fall erschütterte die Region und die Mutter Marianne Christa Johanna Bachmeier zutiefst. Während sich Grabowski auf seinen Prozess vorbereitete, plante Bachmeier ihre eigene Form der Gerechtigkeit. Die öffentliche Empörung über den Kindesmord war immens, doch das Rechtssystem folgte seinem vorgeschriebenen Weg.
Sechs Schüsse im Gerichtssaal
Während der Verhandlung gegen Grabowski am 20. März 1981 saß Marianne Bachmeier zunächst unauffällig im Zuschauerbereich. Dann stand sie auf, zog ihre Pistole und schoss auf den Angeklagten. Die Szene schockierte alle Anwesenden. Grabowski starb noch im Gerichtssaal. Bachmeier wurde sofort festgenommen. Ihre Tat löste eine beispiellose gesellschaftliche Debatte aus: War sie eine verzweifelte Mutter, die keine andere Wahl sah — oder eine kaltblütige Mörderin, die das Rechtssystem missachtete?
Die Staatsanwaltschaft forderte später acht Jahre Haft wegen Mordes. Sie argumentierte, Bachmeier habe die Tat geplant und bewusst durchgeführt. Die Verteidigung hingegen betonte den emotionalen Ausnahmezustand einer trauernden Mutter, die im Affekt gehandelt habe.
Das Urteil und die gesellschaftliche Spaltung
Am 2. März 1983 verurteilte das Landgericht Lübeck Marianne Bachmeier wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft. Der vorsitzende Richter Günther Schmidt begründete das Urteil mit den Worten: "Die Angeklagte hat in einem Affekt gehandelt, der durch den Verlust ihrer Tochter ausgelöst wurde." Das Gericht erkannte an, dass Bachmeier unter extremem emotionalem Druck stand, lehnte aber die Mordanklage ab.
Die Entscheidung polarisierte Deutschland. Viele Menschen sympathisierten mit Bachmeier und sahen in ihr eine Heldin, die für ihr Kind einstand. Andere warnten vor den Gefahren der Selbstjustiz und betonten, dass niemand das Recht habe, eigenmächtig Urteile zu vollstrecken. Der Fall führte zu intensiven Diskussionen über Opferrechte, Trauerverarbeitung und die Grenzen des Rechtssystems.
Bachmeier saß ihre Strafe in der Haftanstalt Lübeck und später in Bethel ab. Nach etwa drei Jahren, am 2. Februar 1985, wurde sie vorzeitig auf Bewährung entlassen — nicht aufgrund einer Begnadigung, sondern nach einem positiven Bewährungsbericht.
Leben nach der Haft und Tod
Nach ihrer Entlassung versuchte Marianne Bachmeier, ein normales Leben zu führen, doch der Schatten ihrer Tat begleitete sie bis zum Ende. Sie lebte zurückgezogen in Lübeck und mied die Öffentlichkeit weitgehend. Am 17. September 1996 starb sie im Alter von 46 Jahren an Krebs — einem Leber- und Bauchspeicheldrüsenkarzinom — in einer Klinik in Lübeck.
Der Fall Marianne Bachmeier bleibt bis heute ein Beispiel für die schwierige Balance zwischen menschlichem Mitgefühl und rechtsstaatlichen Prinzipien. Er zeigt die Grenzen des Justizsystems und die Verzweiflung von Eltern, die ihre Kinder durch Gewaltverbrechen verloren haben. Die Frage, ob ihre Tat verständlich oder verwerflich war, wird unterschiedlich beantwortet — und das macht den Fall zu einem der prägendsten in der deutschen Kriminalgeschichte.