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Sagsmappe

Jens Söring: 33 Jahre unschuldig im Gefängnis?

Der Fall des deutschen Diplomantensohns, der für einen Doppelmord in Virginia verurteilt wurde

Jens Söring
BEVIS

Klassifikation:

Jens Söring
Virginia
dobbeltmord
Haysom
Retssystem
frihedsberøvelse
Menschenrechte
Tyskland

Quick Facts

Gerningsmand(e)Jens Söring og Elizabeth Haysom
Offer(e)Derek Haysom og Nancy Haysom
GerningsstedBedford County, Virginia, USA
Gerningsdato1985-03
ForbrydelsestypeDobbeltmord

Hintergrund

Jens Söring wurde 1990 in einem der umstrittensten Fälle der amerikanischen Justizgeschichte verurteilt. Der 1966 in Bangkok geborene Deutsche, Sohn eines Diplomaten, stand im Zentrum eines grausamen Doppelmordes an Derek und Nancy Haysom. Das Ehepaar wurde am 30. März 1985 tot in seinem Haus in Bedford County, Virginia, aufgefunden. Angeklagt wurde Söring gemeinsam mit Elizabeth Haysom, der Tochter des ermordeten Paares, die jedoch vor dem Urteil aus dem Gerichtssaal verschwand.

Der Prozess und die Verurteilung

Der Prozess gegen Jens Söring fand 1990 statt und beruhte ausschließlich auf Indizienbeweis. Die Staatsanwaltschaft behauptete, Söring habe die Eltern seiner damaligen Freundin Elizabeth Haysom getötet. Konkrete Beweise gab es kaum – weder DNA-Spuren noch eindeutige Fingerabdrücke verbanden ihn mit dem Tatort. Dennoch wurde er zu zweimal lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung verurteilt.

Ursprünglich drohte Söring sogar die Todesstrafe, doch Deutschland hatte seine Auslieferung an die USA nur unter der Bedingung zugestimmt, dass er nicht hingerichtet würde. Die Umstände des Mordes und der genaue Tathergang konnten nie vollständig geklärt werden. Söring beteuerte von Anfang an seine Unschuld und behauptete, zum Sündenbock gemacht worden zu sein. Elizabeth Haysom hingegen, die nie gefunden oder vor Gericht gestellt wurde, sei die wahre Täterin gewesen.

Zeitlinie

30. März 1985

Mord an Derek und Nancy Haysom

Das Ehepaar wird tot in seinem Haus in Bedford County, Virginia, aufgefunden. Der brutale Doppelmord erschüttert die Region und führt zu umfangreichen Ermittlungen.

1. Oktober 1990

Verurteilung von Jens Söring

Söring wird zu zweimal lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf Bewährung verurteilt. Elizabeth Haysom, die zweite Verdächtige und Tochter der Opfer, ist bereits untergetaucht.

1. Januar 2010

Wiederaufnahme-Kampagne beginnt

Menschenrechtsgruppen und Anwälte intensivieren ihre Bemühungen, den Fall neu aufzurollen. Die Fehler im ursprünglichen Beweismaterial werden systematisch dokumentiert.

23. Februar 2019

Freilassung und Auslieferung nach Deutschland

Nach 33 Jahren Haft wird Jens Söring freigelassen und im Rahmen einer deutsch-amerikanischen Vereinbarung nach Deutschland ausgeliefert. Eine erneute Anklage erfolgt nicht.

Massive Zweifel am Beweismaterial

In den Jahren nach der Verurteilung kamen immer mehr Ungereimtheiten ans Licht. Zeugenaussagen erwiesen sich als unglaubwürdig, forensische Beweise wurden angezweifelt. Es gab keine soliden DNA-Spuren oder Fingerabdrücke, die Söring direkt mit dem Tatort in Verbindung brachten. Stattdessen stützte sich das Urteil auf indirekte Indizien, psychologische Profile und Zeugenaussagen, die später als fehlerhaft oder durch Polizeidruck beeinflusst galten.

Besonders problematisch: Söring hatte während der Verhöre unter massivem psychologischem Druck ein Falsches Geständnis abgelegt. Solche Fälle sind in der amerikanischen Justiz kein Einzelfall und haben zu zahlreichen Fehlurteilen geführt. Menschenrechtsorganisationen und Justizexperten begannen, den Fall systematisch aufzuarbeiten.

Kampf um Gerechtigkeit

Ab 2010 intensivierte sich die Kampagne zur Wiederaufnahme des Verfahrens. Verschiedene Menschenrechtsorganisationen, deutsche und internationale Medien sowie Juristen machten auf die gravierenden Mängel im ursprünglichen Prozess aufmerksam. Dokumentationen und Bücher trugen dazu bei, dass der Fall von Jens Söring zu einem Paradebeispiel für Justizirrtum in den USA wurde.

Besonders die deutsche und britische Presse berichteten ausführlich über die Ungereimtheiten. Es wurde nachgewiesen, dass wesentliche Verfahrensregeln nicht eingehalten worden waren und Söring psychischem Druck ausgesetzt gewesen war, der zu seinem Geständnis geführt hatte.

Freilassung und Auslieferung nach Deutschland

Am 23. Februar 2019, nach 33 Jahren Haft, wurde Jens Söring aus dem Buckingham Correctional Center entlassen. Seine Freilassung erfolgte im Rahmen einer deutsch-amerikanischen Vereinbarung, die seine Auslieferung nach Deutschland vorsah. Die Justizbehörden in Virginia hatten eingeräumt, dass die Beweislage nicht ausreichte, um die Verurteilung aufrechtzuerhalten.

Die Auslieferung war das Ergebnis jahrelanger intensiver Arbeit von Söring selbst, seinen Anwälten und zahlreichen Menschenrechtsgruppen, die die Fehler im ursprünglichen Verfahren dokumentiert hatten. In Deutschland wurde er nicht erneut vor Gericht gestellt, da die deutschen Behörden keine ausreichenden Beweise für eine Anklage sahen.

Leben nach der Haft

Seit seiner Freilassung arbeitet Jens Söring daran, seinen Namen vollständig reinzuwaschen. Er hat seine Geschichte in Büchern, Interviews und Dokumentationen erzählt. Sein Fall gilt als klassisches Beispiel für Fehler im amerikanischen Justizsystem und hat Diskussionen über Gerechtigkeit, Fehlurteile und die Problematik von Geständnissen unter Druck inspiriert.