Mann trotz Verletzungen bei Säugling freigesprochen
Gericht stellte Misshandlung fest, konnte aber Täterschaft nicht beweisen

Gericht stellte Misshandlung fest, konnte aber Täterschaft nicht beweisen

Ein 31-jähriger Mann aus Herlev wurde am Sonntag, den 2. Februar 2026, vom Gericht in Glostrup vom Vorwurf der schweren Körperverletzung und Misshandlung seines eigenen Säuglings freigesprochen.
Der Fall, der als Geschworenenprozess über sieben Tage verhandelt wurde, führte zu einem bemerkenswerten Urteil: Während das Gericht feststellte, dass das Kind tatsächlich misshandelt worden war, konnte die Staatsanwaltschaft nicht über jeden vernünftigen Zweifel hinaus beweisen, dass der angeklagte Vater für die Misshandlung verantwortlich war.
Das Kind, das zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Vorfalls im Juli 2024 drei Monate alt war, war etwa zwei Monate zu früh geboren worden. Der Prozess stützte sich auf umfangreiche Zeugenaussagen von Krankenhauspersonal, das die Verletzungen bei dem Säugling dokumentieren konnte.
Mutmaßliche Tat
Im Juli 2024 erleidet der drei Monate alte Säugling Verletzungen, die später als Misshandlung klassifiziert werden.
Prozessbeginn
Der Geschworenenprozess gegen den 31-jährigen Vater beginnt am Gericht in Glostrup.
Freispruch
Nach sieben Verhandlungstagen wird der Angeklagte freigesprochen, da die Täterschaft nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte.
Trotz dieser medizinischen Dokumentation gelang es der Staatsanwaltschaft nicht, Beweise vorzulegen, die eine Verurteilung rechtfertigen konnten. Dies ist ein seltenes Szenario im dänischen Strafrecht, bei dem physische Befunde an einem Kind mit einem Freispruch kombiniert werden.
Die Besonderheit des Falls liegt darin, dass das Gericht zwar die Misshandlung als Tatsache anerkannte, aber die konkrete Täterschaft nicht nachgewiesen werden konnte. In Fällen von Kindesmisshandlung ist die Beweislast besonders hoch, wenn keine direkten Zeugen der Tat existieren und sich der Täter im engsten familiären Umfeld befinden könnte.
Die Verteidigung konnte offenbar ausreichende Zweifel daran säen, dass der Vater zum Tatzeitpunkt die alleinige Aufsichtsperson gewesen war oder dass die Verletzungen zwingend auf sein Handeln zurückzuführen waren.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach Verkündung des Urteils eine Frist von 14 Tagen, um Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. Ob diese Möglichkeit wahrgenommen wurde, ist derzeit nicht bekannt.
Der Fall ist unter dem Aktenzeichen S36-2656/2025 beim Gericht in Glostrup registriert. Solche Fälle werfen grundsätzliche Fragen über den Schutz von Säuglingen und die strafrechtliche Verfolgbarkeit in häuslichen Gewaltsituationen auf, in denen keine unabhängigen Zeugen vorhanden sind.