afhøring
Formelle Befragung durch Polizei oder Gericht im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen oder Hauptverhandlungen zur Sachverhaltsaufklärung.
Eine Vernehmung (afhøring) ist die formelle Befragung einer Person durch Polizei oder Gericht im Strafverfahren, um deren Aussage für die Ermittlung oder das Gerichtsverfahren zu protokollieren. Das dänische Strafprozessrecht kennt verschiedene Vernehmungsformen je nach Verfahrensstellung der befragten Person: Beschuldigte (sigtede), Zeugen (vidner) und Geschädigte (forurettede).
Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht, die Aussage zu verweigern und sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Die Polizei muss vor der Vernehmung über die konkrete Beschuldigung und das Aussageverweigerungsrecht aufklären. Zeugen hingegen sind zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, können aber unter bestimmten Umständen ein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen.
Die Vernehmung durch die Polizei erfolgt als Teil der Ermittlung (efterforskning) und dient der Beweissammlung. Polizeiliche Vernehmungen müssen protokolliert werden und können später als Beweismittel im Gerichtsverfahren verwendet werden. Die Vernehmung muss unter Wahrung der Rechte der befragten Person erfolgen, insbesondere des Rechts auf rechtlichen Beistand bei Beschuldigten.
Obwohl der Begriff "afhøring" in der Retsplejelov nicht als eigenständiger Rechtsbegriff definiert wird, regeln verschiedene Bestimmungen des Gesetzes die Modalitäten der Vernehmung in unterschiedlichen Verfahrensstadien. Die Vernehmung unterscheidet sich von der informellen Befragung dadurch, dass sie protokolliert wird und formelle Rechtsfolgen haben kann.



