AI-kriminalitet
Sammelbegriff für Straftaten, die mithilfe künstlicher Intelligenz begangen oder unterstützt werden – kein eigenständiger Straftatbestand, sondern Anwendungsfall klassischer Delikte
AI-Kriminalität bezeichnet im internationalen Sprachgebrauch Straftaten, bei denen künstliche Intelligenz als Tatmittel oder Tatunterstützung zum Einsatz kommt. Es handelt sich nicht um einen fest definierten Rechtsbegriff oder eigenständigen Straftatbestand, sondern um eine Sammelbezeichnung für verschiedene Deliktformen, die durch KI-Technologien ermöglicht oder erleichtert werden.
Die Strafbarkeit solcher Handlungen ergibt sich aus den jeweiligen allgemeinen Deliktstatbeständen des anwendbaren nationalen oder internationalen Rechts. Typische Erscheinungsformen umfassen Betrug mittels KI-generierter Täuschungen, Identitätsmissbrauch durch Deepfakes, automatisierte Cyberangriffe, Manipulation von Informationssystemen oder die massenhafte Verbreitung irreführender Inhalte. Die Strafverfolgung orientiert sich dabei an klassischen Tatbeständen wie Betrug, Urkundenfälschung, Computerbetrug oder Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Im US-amerikanischen Bundesrecht findet häufig das Wire Fraud Statute Anwendung, wenn KI zur betrügerischen Nutzung von Fernkommunikationsmitteln eingesetzt wird. Dieses Gesetz erfasst vorsätzliche Täuschungshandlungen über elektronische Kommunikationswege zum Zweck unrechtmäßiger Bereicherung. Die Verwendung von KI-Tools zur Durchführung solcher Betrügereien fällt unter den bestehenden Tatbestand, ohne dass eine spezifische KI-Bezugnahme im Gesetzestext erforderlich wäre.
Im True-Crime-Kontext bezieht sich der Begriff auf dokumentierte Fälle, in denen Täter KI-Systeme zur Planung, Durchführung oder Verschleierung von Straftaten nutzten. Dies umfasst sowohl technisch versierte Einzeltäter als auch organisierte Kriminalität, die KI-basierte Werkzeuge für großangelegte Betrugsoperationen, Erpressung oder Desinformationskampagnen einsetzt. Die rechtliche Bewertung erfolgt stets anhand der konkret verwirklichten Straftatbestände, nicht anhand einer eigenständigen Kategorie der AI-Kriminalität.



