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ankesag

En Ankesag bezeichnet ein Strafverfahren, das von einer höheren Instanz zur Überprüfung eines bereits ergangenen Urteils neu verhandelt wird. In Dänemark regelt das Retsplejeloven (Rechtspflegegesetz) die Voraussetzungen und das Verfahren der Berufung in Strafsachen.

Eine Ankesag ist ein Strafverfahren, bei dem ein bereits ergangenes Urteil einer niedrigeren Instanz von einem höheren Gericht überprüft wird. Der Begriff selbst ist keine feststehende juristische Bezeichnung im dänischen Strafrecht, sondern wird umgangssprachlich für Verfahren verwendet, in denen Anke (Berufung) eingelegt wurde.

Im dänischen Rechtssystem kann eine Strafurteil sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Verurteilten angefochten werden. Die Berufung richtet sich gegen die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts und führt dazu, dass die Sache vor einer höheren Instanz – in der Regel einem Landesgerichtshof (Landsret) – neu verhandelt wird. Das Berufungsgericht prüft dabei sowohl Rechtsfragen als auch tatsächliche Feststellungen.

Die verfahrensrechtlichen Grundlagen für Ankesager finden sich im Retsplejeloven, insbesondere in Kapitel 85, das die Berufung in Strafsachen regelt. Dort sind die Fristen, Voraussetzungen und das Verfahren für die Einlegung einer Anke detailliert festgelegt. Die Berufung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Verkündung des Urteils eingelegt werden.

In einer Ankesag wird der Sachverhalt grundsätzlich neu geprüft. Das Berufungsgericht kann das erstinstanzliche Urteil bestätigen, abändern oder aufheben. Es hat die vollständige Befugnis, sowohl die Schuldfrage als auch die Strafzumessung erneut zu bewerten. Dies unterscheidet die dänische Anke von reinen Revisionsverfahren, bei denen nur Rechtsfragen geprüft werden.

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