autopsy
Medizinische Untersuchung eines Leichnams zur Feststellung der Todesursache, des Todeszeitpunkts und weiterer forensisch relevanter Befunde
Eine Autopsy (deutsch: Obduktion oder Leichenöffnung) ist die systematische medizinische Untersuchung eines verstorbenen Körpers durch qualifizierte Rechtsmediziner. Sie dient der Klärung der Todesursache, der Feststellung des Todeszeitpunkts sowie der Dokumentation von Verletzungen, Krankheiten oder toxikologischen Befunden, die für strafrechtliche Ermittlungen von Bedeutung sein können.
Im Kontext der internationalen Strafjustiz und True Crime bildet die Autopsy ein zentrales Beweismittel. Die Untersuchung umfasst üblicherweise eine äußere Besichtigung des Leichnams, die Öffnung der Körperhöhlen, die Entnahme von Gewebeproben und Körperflüssigkeiten sowie toxikologische und histologische Analysen. Der daraus resultierende Autopsiebericht dokumentiert alle Befunde in standardisierter Form und kann als Sachverständigengutachten vor Gericht verwendet werden.
In den USA existiert keine einheitliche bundesrechtliche Definition der Autopsy, da die Regelungen zur Durchführung von Obduktionen primär auf bundesstaatlicher Ebene erfolgen. Auf föderaler Ebene ist jedoch die Manipulation oder Zerstörung von Beweismitteln in Bundesermittlungen strafbar, was auch die Verfälschung von Autopsieberichten einschließen kann. Die Anordnung einer rechtsmedizinischen Obduktion erfolgt typischerweise durch Strafverfolgungsbehörden, Coroner oder Medical Examiner, wenn ein nicht natürlicher, ungeklärter oder verdächtiger Tod vorliegt.
In der deutschen Rechtspraxis entspricht die Autopsy der gerichtlichen Leichenöffnung nach den jeweiligen Landesgesetzen. Sie ist von der klinischen Obduktion zu unterscheiden, die primär medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken dient und der Zustimmung der Angehörigen bedarf, während die forensische Obduktion hoheitlich angeordnet werden kann.

