besættelse
Umgangssprachlicher Begriff für die unbefugte Inbesitznahme oder Besetzung von Gebäuden oder Grundstücken, der im dänischen Strafrecht keinen eigenständigen Tatbestand darstellt
Besættelse bezeichnet im dänischen Kontext die faktische Inbesitznahme oder Besetzung von Räumlichkeiten, Gebäuden oder Grundstücken durch Personen ohne Berechtigung. Der Begriff ist kein definierter Rechtsbegriff der dänischen Strafprozessordnung oder des Strafgesetzbuches, sondern wird vorwiegend umgangssprachlich und in den Medien verwendet, insbesondere bei Hausbesetzungen, Blockaden oder unbefugtem Verweilen.
Strafrechtlich wird besættelse nicht als eigenständiger Tatbestand behandelt. Stattdessen können verschiedene Strafvorschriften zur Anwendung kommen, je nach konkreter Ausgestaltung der Handlung. Am häufigsten relevant ist der Tatbestand des Hausfriedensbruchs (husfredskrænkelse), wenn jemand unbefugt in fremde Räumlichkeiten eindringt oder dort verweilt, obwohl der Berechtigte dies untersagt hat. Weitere einschlägige Delikte können Sachbeschädigung, Störung der öffentlichen Ordnung oder in schweren Fällen Nötigung sein.
Die strafrechtliche Bewertung einer besættelse hängt stark vom Einzelfall ab. Entscheidend sind Faktoren wie die Art des besetzten Objekts (privat oder öffentlich), das Vorliegen einer ausdrücklichen Anweisung zum Verlassen, eventuelle Gewaltanwendung oder Sachbeschädigung sowie die Dauer der Besetzung. Politisch motivierte Besetzungen werden strafrechtlich nicht anders behandelt als andere Formen unbefugten Eindringens, wobei die Motivation bei der Strafzumessung berücksichtigt werden kann.
In der Praxis werden Fälle von besættelse häufig zunächst zivilrechtlich durch Räumungsklagen angegangen, bevor strafrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Die Polizei kann bei akuten Besetzungen auf Antrag des Berechtigten einschreiten und die Besetzenden des Grundstücks verweisen oder im Extremfall festnehmen.
