barnemord
Strafmilderung für Kindstötung durch die Mutter unmittelbar nach der Geburt unter besonderen Umständen

Definition
Barnemord (Kindstötung) bezeichnet im dänischen Strafrecht einen Sondertatbestand, bei dem eine Mutter ihr Kind während oder unmittelbar nach der Geburt tötet. Die rechtliche Besonderheit liegt darin, dass dieser Tatbestand privilegiert wird, wenn angenommen werden kann, dass die Mutter in einer Notlage handelte, aus Furcht vor Schande oder unter dem Einfluss geburtsbedingter Schwäche, Verwirrung oder Ratlosigkeit.
Die Strafandrohung für Barnemord beträgt Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren und liegt damit deutlich unter der Strafe für gewöhnlichen Totschlag oder Mord. Diese mildere Strafandrohung berücksichtigt die außergewöhnliche physische und psychische Ausnahmesituation, in der sich die Mutter während und unmittelbar nach der Geburt befinden kann. Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass geburtsbezogene körperliche und seelische Belastungen die Schuldfähigkeit erheblich beeinträchtigen können.
Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass bei versuchtem Barnemord die Strafe vollständig entfallen kann, sofern das Kind keine Schädigung erlitten hat. Diese Regelung ermöglicht eine besonders milde Behandlung in Fällen, in denen die Tat nicht vollendet wurde und keine bleibenden Folgen eingetreten sind.
Der juristische Begriff Barnemord hat eine eng umgrenzte Bedeutung und darf nicht mit der umgangssprachlichen Verwendung des Wortes verwechselt werden. In der True-Crime-Berichterstattung wird der Begriff häufig allgemeiner für jede Tötung eines Kindes verwendet, während er im dänischen Strafrecht ausschließlich die hier beschriebene spezifische Konstellation erfasst.











