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Krimidex/bombeangreb
RechtsbegriffDänemark

bombeangreb

Bombenangriff bezeichnet im dänischen Strafrecht die vorsätzliche Herbeiführung einer Explosion mittels Sprengstoff, die gegen Personen, Gebäude oder andere Objekte gerichtet ist.

bombeangreb — Krimidex illustration

Definition

Ein Bombenangriff ist im dänischen Rechtssystem keine eigenständige, legal definierte Straftat, sondern ein allgemeinsprachlicher Begriff für einen Angriff oder eine vorsätzliche Herbeiführung einer Explosion unter Verwendung von Sprengstoff oder anderen explosiven Vorrichtungen. Die strafrechtliche Beurteilung eines Bombenangriffs erfolgt in der Regel nach den Bestimmungen über Brandstiftung und Sprengung.

Die zentrale Rechtsgrundlage bildet Straffeloven § 180, der die vorsätzliche Verursachung einer Explosion oder den Versuch einer solchen unter Strafe stellt. Diese Bestimmung erfasst sowohl die Herbeiführung der Explosion selbst als auch die damit einhergehende Gefährdung von Leben, Gesundheit oder fremdem Eigentum. Je nach konkreter Tatausführung und Schwere der Folgen können weitere Straftatbestände wie vorsätzliche Tötung, Körperverletzung oder Terrorismus hinzutreten.

Für die strafrechtliche Bewertung eines Bombenangriffs sind mehrere Elemente entscheidend: die Art des verwendeten Sprengstoffs, die Intention des Täters, das Ausmaß der herbeigeführten oder beabsichtigten Schäden sowie die konkrete Gefährdungssituation für Personen und Sachwerte. Die Strafzumessung orientiert sich an der Schwere der Tat und kann bei besonders gefährlichen oder folgenreichen Bombenangriffen zu erheblichen Freiheitsstrafen führen.

Im true-crime-Kontext wird der Begriff Bombenangriff breiter verwendet und umfasst alle Formen von Sprengstoffdelikten, von Briefbomben über Fahrzeugbomben bis hin zu gezielten Sprengstoffanschlägen auf Gebäude oder Menschenansammlungen. Die juristische Einordnung erfolgt jedoch stets anhand der konkreten Tatumstände und der anwendbaren Strafbestimmungen des dänischen Rechts.

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Faktenbox

Typ
Rechtsbegriff
Jurisdiktion
Dänemark
Rechtsquelle
Straffeloven § 180
Zuletzt aktualisiert
22. Mai 2026