børsspekulant
Umgangssprachliche Bezeichnung für einen Börsenhändler, der auf Kursschwankungen spekuliert – kein eigenständiger Straftatbestand im dänischen Recht

Definition
Ein Børsspekulant ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine Person, die durch den Handel mit Wertpapieren auf Kursgewinne spekuliert. Der Begriff selbst stellt keinen eigenständigen strafrechtlichen Tatbestand im dänischen Recht dar, sondern beschreibt lediglich eine Handelsstrategie auf dem Wertpapiermarkt.
Im Kontext von True Crime wird die Bezeichnung häufig für Personen verwendet, die in Fälle von Marktmissbrauch verwickelt sind. Die relevanten Straftatbestände in der dänischen Marktmissbrauchsregulierung umfassen Insiderhandel, unrechtmäßige Weitergabe von Insiderinformationen und Marktmanipulation. Diese Vergehen sind im dänischen Wertpapierhandelsgesetz geregelt und stellen die eigentlichen strafbaren Handlungen dar.
Insiderhandel und Anstiftung dazu sowie Marktmanipulation können mit bis zu sechs Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Die unrechtmäßige Verbreitung von Insiderinformationen wird mit bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Die dänische Finanzaufsichtsbehörde (Finanstilsynet) überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften.
In der medialen Berichterstattung über Wirtschaftskriminalität wird der Begriff Børsspekulant oft verwendet, um Personen zu beschreiben, die durch aggressive oder grenzwertige Handelsstrategien aufgefallen sind. Die juristische Bewertung solcher Fälle erfolgt jedoch stets anhand der konkreten Straftatbestände des Marktmissbrauchs, nicht anhand der umgangssprachlichen Bezeichnung als Spekulant.
