drab
Vorsätzliche Tötung eines Menschen nach dänischem Strafrecht – das schwerwiegendste Gewaltdelikt mit Strafrahmen von 5 Jahren bis lebenslanger Freiheitsstrafe

Definition
Drab (Manddrab) bezeichnet im dänischen Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen und stellt den Grundtatbestand der Tötungsdelikte dar. Der Begriff umfasst jede rechtswidrige, absichtliche Herbeiführung des Todes einer Person, unabhängig von der konkreten Tatausführung oder Motivlage.
Die Strafbarkeit knüpft an zwei zentrale Voraussetzungen: erstens die objektive Tathandlung – das Dräben (Töten) – und zweitens den Vorsatz des Täters, den Tod herbeizuführen. Anders als bei fahrlässiger Tötung muss der Täter die tödlichen Folgen seines Handelns gewollt oder zumindest billigend in Kauf genommen haben. Eine Differenzierung zwischen verschiedenen Mordmerkmalen wie im deutschen Recht existiert im dänischen System nicht; qualifizierende Umstände wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe fließen in die Strafzumessung ein, begründen aber keinen eigenen Tatbestand.
Der Strafrahmen erstreckt sich von fünf Jahren Freiheitsstrafe bis zur lebenslangen Freiheitsstrafe, wobei letztere in der Praxis nur bei besonders schweren Fällen verhängt wird. Die konkrete Strafe orientiert sich an Faktoren wie Brutalität der Tatausführung, Planung, Beziehung zwischen Täter und Opfer sowie dem Vorliegen mildernder oder erschwerender Umstände.
Von Drab abzugrenzen ist die fahrlässige Tötung nach § 241 Straffeloven, bei der dem Täter lediglich Sorgfaltspflichtverletzung, nicht aber Tötungsvorsatz vorzuwerfen ist. Diese wird deutlich milder bestraft. Im true crime-Kontext wird "drab" häufig als Oberbegriff für alle Tötungsdelikte verwendet, umfasst rechtlich jedoch streng genommen nur die vorsätzliche Variante.
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