familiedrab
Tötung mehrerer Familienangehöriger durch ein Familienmitglied, meist im häuslichen Kontext

Definition
Familiedrab bezeichnet die Tötung von zwei oder mehr Mitgliedern einer Familie durch ein anderes Familienmitglied, typischerweise innerhalb kurzer Zeit und am selben Ort. Es handelt sich um einen deskriptiven Begriff aus der Kriminologie und dem True-Crime-Bereich, nicht um einen eigenständigen Straftatbestand.
Juristisch werden solche Taten je nach Jurisdiktion als Mord, Totschlag oder mehrfacher Mord verfolgt. Die familiäre Beziehung zwischen Täter und Opfern kann in manchen Rechtssystemen straferschwerend berücksichtigt werden, begründet aber keinen separaten Tatbestand. Häufige Konstellationen umfassen die Tötung von Ehepartnern und Kindern, seltener auch Eltern oder erweiterte Familienkreise.
Kriminologisch unterscheidet man zwischen verschiedenen Motivlagen: Trennungssituationen mit Besitz- und Kontrollverlust, erweiterte Suizide, psychotische Episoden oder wirtschaftliche Verzweiflung. Die Täterschaft ist überwiegend männlich, wobei die Opfer meist die eigenen Kinder und der Ehepartner sind.
Familiedrab weist Überschneidungen mit verwandten Konzepten wie Filizid (Kindstötung) und Intimpartner-Tötungen auf, zeichnet sich jedoch durch die Mehrfachtat innerhalb der Kernfamilie aus. Statistisch bleibt diese Form der Gewalt selten, erregt aber aufgrund der Verletzung fundamentaler Schutzerwartungen erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit.










