børnemisbrug
Keine eigenständige Straftat im dänischen Recht, sondern Oberbegriff für sexuelle Übergriffe auf Kinder unter 15 Jahren und verwandte Delikte wie Kinderpornografie

Definition
Børnemisbrug ist im dänischen Strafrecht kein fest definierter juristischer Terminus, sondern wird als umgangssprachliche Sammelbezeichnung für sexuellen Missbrauch von Kindern verwendet. Der Begriff umfasst in der Praxis verschiedene strafrechtliche Tatbestände, die den sexuellen Schutz von Minderjährigen gewährleisten sollen.
Die zentrale Strafvorschrift ist Straffelovens § 222, die Geschlechtsverkehr oder andere sexuelle Handlungen mit Kindern unter 15 Jahren unter Strafe stellt. Diese Bestimmung schützt die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern absolut, unabhängig von deren Einwilligung oder den näheren Umständen der Tat. Die Altersgrenze von 15 Jahren markiert im dänischen Recht die Grenze der sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit.
Ergänzend erfasst Straffelovens § 235 die Herstellung, Verbreitung, den Besitz und andere Umgangsformen mit sexuellem Bildmaterial von Personen unter 18 Jahren. Diese Vorschrift bekämpft Kinderpornografie und schützt Minderjährige vor sexueller Ausbeutung durch bildliche Darstellungen. Der Schutzbereich reicht hier bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
In den offiziellen Gesetzesmaterialien zur Europarats-Konvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch wird børnemisbrug als Kriminalisierung von sexuellem Kindesmissbrauch, Kinderprostitution, Kinderpornografie und der Beteiligung von Kindern an pornografischen Darbietungen beschrieben. Der Begriff dient somit als rechtspolitische Klammer für verschiedene Schutzvorschriften, ohne selbst eine eigenständige Strafnorm zu bilden.




