organiseret kriminalitet
Planmäßige Begehung von Straftaten durch strukturierte Gruppen, die auf Dauer angelegt sind und gewinn- oder machtorientiert zusammenarbeiten

Definition
Organisierte Kriminalität bezeichnet die planmäßige, arbeitsteilige Begehung von Straftaten durch mehrere Personen, die auf unbestimmte Dauer oder für längere Zeit zusammenwirken, um Gewinne zu erzielen oder Macht auszuüben. Die deutsche Polizeidefinition des Bundeskriminalamts beschreibt sie als die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, sofern mehr als zwei Beteiligte auf bestimmte oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig zusammenwirken.
Die international maßgebliche Definition findet sich in der UN-Konvention gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Palermo-Konvention, UNTOC). Diese definiert eine organisierte kriminelle Gruppe als strukturierte Gruppe von drei oder mehr Personen, die über einen gewissen Zeitraum besteht und gemeinsam mit dem Ziel vorgeht, eine oder mehrere schwere Straftaten zu begehen, um sich direkt oder indirekt einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen.
Wesentliche Merkmale sind die strukturierte Organisation mit klarer Rollenverteilung, die zeitliche Kontinuität der Zusammenarbeit, die Professionalisierung der kriminellen Tätigkeit und das systematische Vorgehen. Es handelt sich nicht um spontane oder gelegentliche Zusammenschlüsse, sondern um dauerhafte oder auf längere Sicht angelegte Strukturen mit hierarchischer oder netzwerkartiger Organisation.
Typische Erscheinungsformen umfassen Drogenhandel, Menschenhandel, Geldwäsche, Waffenschmuggel, Schutzgelderpressung und organisierte Eigentumsdelikte. In den USA wird organisierte Kriminalität unter anderem durch den Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act (RICO) strafrechtlich erfasst, der die Teilnahme an einer kriminellen Organisation unter Strafe stellt.
Im True-Crime-Kontext werden häufig Mafia-Organisationen, Drogenkartelle, Rockergruppen und international agierende kriminelle Netzwerke thematisiert. Die rechtliche Definition grenzt sich jedoch von der populären Verwendung ab, indem sie klare strukturelle und zeitliche Kriterien voraussetzt und nicht jede Form von Bandenkriminalität oder Mittäterschaft einschließt.










