Røveri
Raub im Strafrecht – die gewaltsame oder unter Drohung erfolgende Wegnahme fremder beweglicher Sachen. Ein klassisches Vermögensdelikt mit Gewaltkomponente.

Definition
Røveri bezeichnet im skandinavischen Strafrecht den Raub, also die rechtswidrige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Der Begriff vereint Elemente des Diebstahls mit der Anwendung oder Androhung von Gewalt und stellt damit ein qualifiziertes Vermögensdelikt dar.
Im dänischen Strafrecht ist Røveri in Straffeloven § 288 geregelt und wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Jahren geahndet. Die Strafandrohung erhöht sich erheblich bei besonders gefährlichen Begehungsformen, etwa wenn Waffen eingesetzt werden oder das Opfer besonders verletzlich ist. Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen einfachem Raub und schweren Formen wie Bankraub oder Raubüberfällen mit Geiselnahme.
Internationale strafrechtliche Zusammenarbeit bei grenzüberschreitendem Raub erfolgt über die üblichen Rechtshilfe- und Auslieferungsabkommen. Raub ist kein eigenständiger völkerstrafrechtlicher Tatbestand, sondern wird nach nationalem Recht verfolgt. In den USA regelt etwa 18 U.S.C. § 2113 den Bankraub auf Bundesebene mit Strafen bis zu 20 Jahren Haft.
Die Abgrenzung zum einfachen Diebstahl liegt in der Nötigungskomponente: Während beim Diebstahl die Wegnahme heimlich oder ohne Gewaltanwendung erfolgt, kennzeichnet den Raub gerade der Einsatz von Gewalt oder qualifizierter Drohung zur Überwindung oder Verhinderung von Widerstand. Das geschützte Rechtsgut ist sowohl das Vermögen als auch die körperliche Unversehrtheit und Willensfreiheit des Opfers.










