Schweden nach Granatenangriff auf israelische Botschaft verurteilt
Zwei junge Männer aus Schweden wurden in Kopenhagen wegen eines Terroranschlags auf die israelische Botschaft zu langjährigen Haftstrafen verurteilt

Zwei junge Männer aus Schweden wurden in Kopenhagen wegen eines Terroranschlags auf die israelische Botschaft zu langjährigen Haftstrafen verurteilt

Zwei schwedische Staatsbürger wurden vom Stadtgericht Kopenhagen am 3. Februar 2026 wegen eines terroristischen Angriffs auf die israelische Botschaft in Hellerup bei Kopenhagen schuldig gesprochen. Die zum Zeitpunkt der Verurteilung 18 und 21 Jahre alten Männer erhielten Haftstrafen von 12 und 14 Jahren sowie eine anschließende Ausweisung aus Dänemark.
Am 2. Oktober 2024 warfen die beiden Angeklagten zwei Handgranaten auf das Botschaftsgebäude im Kopenhagener Vorort Hellerup. Der Anschlag richtete sich gegen die diplomatische Vertretung Israels in Dänemark und gefährdete sowohl das Botschaftspersonal als auch unbeteiligte Anwohner des Viertels.
Die schwedischen Staatsbürger wurden unmittelbar nach der Tat festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Die dänischen Behörden ermittelten von Anfang an wegen des Verdachts auf ein schweres Gewaltverbrechen mit terroristischem Hintergrund.
Granatenangriff auf israelische Botschaft
Zwei schwedische Männer werfen Handgranaten auf die israelische Botschaft in Hellerup bei Kopenhagen. Beide werden unmittelbar nach der Tat festgenommen.
Festnahme und Untersuchungshaft
Die dänischen Behörden nehmen die Verdächtigen in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Terrorismusverdachts.
Verurteilung durch Stadtgericht Kopenhagen
Das Stadtgericht Kopenhagen verurteilt die beiden Angeklagten zu 12 und 14 Jahren Haft sowie zur Ausweisung aus Dänemark. Die Tat wird als Terrorismus und versuchter Mord gewertet.
Die Staatsanwaltschaft klagte die beiden jungen Männer wegen Terrorismus und versuchten Mordes an. Während des Verfahrens beantragte die Anklagebehörde mehrfach die Verlängerung der Untersuchungshaft unter Berufung auf die dänischen Terrorismusbestimmungen im Strafgesetzbuch.
Einer der Angeklagten äußerte sich während des Prozesses zu den Vorwürfen und erklärte: "Ich bin kein Engel, aber ich bin auch kein Terrorist." Das Gericht folgte dieser Einschätzung jedoch nicht und wertete die Tat als terroristischen Anschlag.
Der Fall hat in Dänemark bedeutende juristische Diskussionen ausgelöst. Rechtsprofessoren debattieren über die Anwendung der dänischen Terrorismusparagrafen auf den Angriff gegen die israelische Botschaft. Die Verurteilung gilt als präzedenzschaffend für die Auslegung der Anti-Terror-Gesetzgebung in ähnlichen Fällen.
Das Stadtgericht Kopenhagen kam in seinem geteilten Urteil zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Terrorismus erfüllt sind. Neben den langjährigen Haftstrafen ordnete das Gericht die Ausweisung beider Verurteilter aus Dänemark nach Verbüßung ihrer Strafen an.
Der Anschlag ereignete sich in einer Zeit erhöhter Spannungen im Nahen Osten und fiel in eine Phase, in der europäische Sicherheitsbehörden vor möglichen Angriffen auf jüdische und israelische Einrichtungen warnten. Die dänischen Behörden hatten die Sicherheitsvorkehrungen für diplomatische Vertretungen bereits verschärft.
Die Verurteilung sendet ein deutliches Signal, dass Angriffe auf diplomatische Einrichtungen mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden. Die hohen Haftstrafen spiegeln die Schwere der Tat und die potenzielle Gefahr für Leib und Leben wider, die von dem Granatenangriff ausging.